Flurförderzeug

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Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare (Gleislose) unstetigförderer. Die Bennenung von FFZ ist in der DIN ISO 5053 (Kraftbetriebene Flurförderezuge) festgelegt. Die VDI-Richtlinie 3586 unterteilt FFZ in sieben Hauptgruppen.

  1. Handgeräte
  2. Benzin und Treibgasgeräte
  3. Dieselgeräte
  4. Elektro-Geh-Geräte
  5. Elektro-Stand-Geräte
  6. Elektro-Fahrersitz-Geräte
  7. Kommissioniergeräte

Handgeräte

Hauptsächlich der "normale" Hand-Gabelhubwagen ohne mototrischen Antrieb der zum freiheben und verfahren unterfahrbarer Lasten geeignet ist. Die max. Hubhöhe beträgt ca. 150mm bei einer max. Hublast von 2500kg. Diese FFZ werden im allgemeinen Sprachgebrauch als "Hubwagen" bezeichnet. Die Länge der Gabel eines solchen Hubwagens beträgt in der Regel 1150mm. Es gibt auch Geräte mit abweichenden Gabellängen und Hublasten. Soll die Hubhöhe vergrössert werden wird eine aufwendigere Hubkonstruktion benötigt. Bei Handgeräten werden meist kein Hubmasten verbaut. Der vergrösserte Hub wird hier meist durch eine "Scheren" Konstruktion erreicht.