Flurförderzeug

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Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare (Gleislose) unstetigförderer. Die Bennenung von FFZ ist in der DIN ISO 5053 (Kraftbetriebene Flurförderezuge) festgelegt. Die VDI-Richtlinie 3586 unterteilt FFZ in sieben Hauptgruppen.

  1. Handgeräte
  2. Benzin und Treibgasgeräte
  3. Dieselgeräte
  4. Elektro-Geh-Geräte
  5. Elektro-Stand-Geräte
  6. Elektro-Fahrersitz-Geräte
  7. Kommissioniergeräte

Handgeräte

Hubwagen

Hubwagen

Wenn von einem "Hubwagen" die rede ist, ist meist dieser "Standard-Hubwagen" gemeint. Er hat in der Regel eine Traglast zwischen 1500 und 2500 Kilogramm. Die Gabelzinken haben eine Länge von 1150 Millimetern. Die Lasten können mit diesem Gerät lediglich Freigehoben werden. Diesen Hubwagen gibt es auch in kurzen und langen Varianten. Es gibt Hubwägen mit maximalen Traglasten bis 10 Tonnen. Ausführungen mit motorgetriebenem Hub oder Antrieb sind auch erhältlich.







Scherenhubwagen

Scherenhubwagen

Mit einem Scherenhubwagen können lasten bis ca. 1,5 Meter angehoben werden. Dies ist zum Beispiel an einer Produktionslinie sinnvoll wenn Teile nach und nach direkt auf der Palette abgelegt werden kann der Hub stückweise verringert werden. Somit ist zu jeder Zeit ein ergonomisches Arbeiten sichergestellt.







Hochhubwagen

Hochhubwagen

Mit dem Hochhubwagen können aufgrund seiner Konstruktion mit Teleskopmast Lasten noch weiter angehoben werden. Auch ist eine bedienung von Regalen oder das stapeln von Paletten möglich.







Benzin und Treibgasgeräte

Gasstapler

Flurförderzeuge mit Benzin oder Treibgasantrieb stossen gesundheitsschädliche Abgase aus, diese dürfen die in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) genannten Grenzwerte nicht übersteigen. Daher werden diese Fahrzeuge oft nur im freien oder an gut durchlüfteten Arbeitsplätzen eingesetzt.