Flurförderzeug

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Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare (Gleislose) unstetigförderer. Die Bennenung von FFZ ist in der DIN ISO 5053 (Kraftbetriebene Flurförderezuge) festgelegt. Die VDI-Richtlinie 3586 unterteilt FFZ in sieben Hauptgruppen.

  1. Handgeräte
  2. Benzin und Treibgasgeräte
  3. Dieselgeräte
  4. Elektro-Geh-Geräte
  5. Elektro-Stand-Geräte
  6. Elektro-Fahrersitz-Geräte
  7. Kommissioniergeräte

Handgeräte

Hubwagen

Hubwagen

Wenn von einem "Hubwagen" die rede ist, ist meist dieser "Standard-Hubwagen" gemeint. Er hat in der Regel eine Traglast zwischen 1500 und 2500 Kilogramm. Die Gabelzinken haben eine Länge von 1150 Millimetern. Die Lasten können mit diesem Gerät lediglich Freigehoben werden. Diesen Hubwagen gibt es auch in kurzen und langen Varianten. Es gibt Hubwägen mit maximalen Traglasten bis 10 Tonnen. Ausführungen mit motorgetriebenem Hub oder Antrieb sind auch erhältlich.







Scherenhubwagen

Scherenhubwagen

Mit einem Scherenhubwagen können lasten bis ca. 1,5 Meter angehoben werden. Dies ist zum Beispiel an einer Produktionslinie sinnvoll wenn Teile nach und nach direkt auf der Palette abgelegt werden kann der Hub stückweise verringert werden. Somit ist zu jeder Zeit ein ergonomisches Arbeiten sichergestellt.







Hochhubwagen

Hochhubwagen

Mit dem Hochhubwagen können aufgrund seiner Konstruktion mit Teleskopmast Lasten noch weiter angehoben werden. Auch ist eine bedienung von Regalen oder das stapeln von Paletten möglich.









Benzin- und Treibgasgeräte

Gasstapler

Flurförderzeuge mit Benzin oder Treibgasantrieb stossen gesundheitsschädliche Abgase aus, diese dürfen die in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) genannten Grenzwerte nicht übersteigen. Daher werden diese Fahrzeuge oft nur im freien oder an gut durchlüfteten Arbeitsplätzen eingesetzt.
Diese Geräte gibt es in den verschiedensten Ausführungen und mit Anbaugeräten für viele verschiedene Einsatzbereiche. Flurförderzeuge dieser Kategorie gibt es zum Beispiel als Gabelstapler, als Rollenstapler mit Rollenklammer, als Teppichstapler mit Teppichdorn. Auch spezielle Ausführungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen oder Geländestapler für den Einsatz auf Baustellen oder in Waldgebieten sind auf dem Markt zu finden.
Auch Schlepper wie sie häufig auf Flughäfen zu sehen sind gehören in diese Kategorie.




Dieselgeräte

Diese Flurförderzeuge unterscheiden sich im wesentlichen eigentlich nur durch die Art des Antriebs, also dem Dieselmotor, von den Benzin- und Treibgasgeräten.

Elektro-Geh-Geräte

Niederhubameise

Wenn heutzutage von einer "Ameise" gesprochen wird, ist meist ein Elektro-Mitgänger-Niederhubwagen wie abgebildet gemeint. Der begriff "Ameise" ist von der Firma Jungheinrich markenrechtlich geschützt und geht auf den ersten Elektro-Vierrad-Stapler "Ameise 55" der Firma Jungheinrich aus dem Jahre 1953 zurück.
Diese Geräte werden über eine Deichsel die mit dem Antriebsrad verbunden ist gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese Fahrzeuge hauptsächlich dort wo Lasten bis zu 2500kg über kurze bis mittlere Strecken Transportiert werden müssen. Für die Benutzung dieser Geräte ist lediglich eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigen Hubhöhe sind diese Geräte lediglich für das horizontale Verfahren freigehobener Lasten geeignet. Wegen der geringen Bodenfreiheit sind sie auch nur bedingt auf unebenen untergründen (z.B. Betriebshof) einsetzbar. Es gibt auch Ausführungen mit Teleskopmast (o.Abb.) mit denen Lasten auch auf Höhen von bis zu 5m über Flur angehoben werden können um z.B. Regale zu beschicken.






Elektro-Stand-Geräte

Schnellläufer