Geprüfter Meister für Lagerwirtschaft

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Der geprüfte Meister für Lagerwirtschaft ist eine Aufbauqualifikation für Personen die im Lager-, Transport- oder Versandwesen beschäftigt sind.

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung

Die Prüfung zum Meister für Lagerwirtschaft kann ablegen:

  • Wer einen Ausbildungsberuf im Lager-, Transport- oder Versandwesen (bspw. zur Fachkraft für Lagerwirtschaft) erfolgreich abgeschlossen hat und zum Prüfungszeitpunkt eine mindestens 5-jährige Berufspraxis (inkl. der Ausbildungszeit) nachweisen kann.
  • oder wer eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten handwerklichen gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und mindestens 3 Jahre berufserfahrung im Lager-, Transport- oder Versandwesen nachweisen kann.
  • oder wer mindestens 6 Jahre einschlägige Berufspraxis im Lager-, Transport- oder Versandwesen nachweisen kann.

Prüfung

Um geprüfter Meister für Lagerwirtschaft zu werden müssen drei Prüfungen abgelegt werden:

  • in einem Berufs- und Arbeitspädagogischen Teil
  • in einem Fachübergreifenden Teil
  • in einem Fachspezifischen Teil

Vorbereitungskurs

Verschiedene Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse zur Prüfung zum Meister für Lagerwirtschaft an. Diese Bildungsträger nennt ihnen ihre örtliche IHK sicher gerne. Die Vorbereitungskurse sind in der Regel in die drei Bereiche in denen die Prüfungen abzulegen sind aufgeteilt.

Berufs- und Arbeitspädagogischer Teil

Im Berufs- und Arbeitspädagogischen Teil wird die Qualifikation zum Ausbilder nach AEVO nachgewiesen. Dieser Teil der Prüfung besteht aus 4 Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Aubildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Fachübergreifender Teil

Fachspezifischer Teil

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Lagerwirtschaft

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Lagerwirtschaft vom 15.10.1991 wurde durch die Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungen (15.4.1999) geändert.

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