Importkontrollsystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Waren vor der Einfuhr in die [[europäische Union|EU]] im Rahmen des '''Importkontrollsystems''' (engl. Import Control System, Abk. ICS) vorab elektronisch angemeldet werden. Dies zwingt die Unternehmen dazu dem Zoll sicherheitsrelevante Sendungsdaten elektronisch zu übermitteln, noch bevor die Güter die Grenzen der Gemeinschaft passieren.
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Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Waren vor der [[Einfuhr]] in die [[europäische Union|EU]] im Rahmen des '''Importkontrollsystems''' (engl. Import Control System, Abk. ICS) vorab elektronisch angemeldet werden. Dies zwingt die Unternehmen dazu dem [[Zoll]] sicherheitsrelevante Sendungsdaten elektronisch zu übermitteln, noch bevor die [[Ware|Güter]] die [[Grenze]]n der Gemeinschaft passieren.
  
Ziel der EU ist es, dass die Risikoanalyse der Warenlieferungen noch vor der Grenze erfolgen kann. Damit kann die gesamte internationale Lieferkette durchgängig vom Hersteller bis zum Endverbraucher als sicher gelten.
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Ziel der EU ist es, dass die Risikoanalyse der [[Lieferung]]en noch vor der Grenze erfolgen kann. Damit kann die gesamte internationale [[Lieferkette]] durchgängig vom Hersteller bis zum Endverbraucher als sicher gelten.
  
Seecontainer müssen 24 Stunden vor ihrer Verladung im [[Verladehafen]] bei der [[Eingangszollstelle]] angemeldet werden. Im Langstrecken Luftverkehr gilt eine Anmeldefrist von 4 Stunden vor dem Eintreffen in der EU. Bei Transporten mit der Bahn oder Binnenschiff liegt die Frist bei 2 Stunden vor Erreichen der Zollstelle. Im LKW-Verkehr beträgt die Frist eine Stunde bis zur Ankunft am Grenzübergang.
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[[Container|Seecontainer]] müssen 24 Stunden vor ihrer [[Verladung]] im [[Verladehafen]] bei der [[Eingangszollstelle]] angemeldet werden. Im Langstrecken [[Luftverkehr]] gilt eine Anmeldefrist von 4 Stunden vor dem Eintreffen in der EU. Bei [[Transport]]en mit der Bahn oder [[Binnenschiff]] liegt die Frist bei 2 Stunden vor Erreichen der [[Zollstelle]]. Im LKW-Verkehr beträgt die Frist eine Stunde bis zur Ankunft am Grenzübergang.
  
Verantwortlich für die Abgabe ist der Carrier, also die Reederei, die Airline, der Frachtführer oder ein dritter, beispielsweise ein Spediteur, der sie vertritt.
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Verantwortlich für die Abgabe ist der [[Carrier]], also die [[Reederei]], die [[Airline]], der [[Frachtführer]] oder ein dritter, beispielsweise ein [[Spediteur]], der den Carrier vertritt.
  
 
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Aktuelle Version vom 15. März 2011, 20:05 Uhr

Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Waren vor der Einfuhr in die EU im Rahmen des Importkontrollsystems (engl. Import Control System, Abk. ICS) vorab elektronisch angemeldet werden. Dies zwingt die Unternehmen dazu dem Zoll sicherheitsrelevante Sendungsdaten elektronisch zu übermitteln, noch bevor die Güter die Grenzen der Gemeinschaft passieren.

Ziel der EU ist es, dass die Risikoanalyse der Lieferungen noch vor der Grenze erfolgen kann. Damit kann die gesamte internationale Lieferkette durchgängig vom Hersteller bis zum Endverbraucher als sicher gelten.

Seecontainer müssen 24 Stunden vor ihrer Verladung im Verladehafen bei der Eingangszollstelle angemeldet werden. Im Langstrecken Luftverkehr gilt eine Anmeldefrist von 4 Stunden vor dem Eintreffen in der EU. Bei Transporten mit der Bahn oder Binnenschiff liegt die Frist bei 2 Stunden vor Erreichen der Zollstelle. Im LKW-Verkehr beträgt die Frist eine Stunde bis zur Ankunft am Grenzübergang.

Verantwortlich für die Abgabe ist der Carrier, also die Reederei, die Airline, der Frachtführer oder ein dritter, beispielsweise ein Spediteur, der den Carrier vertritt.