Masterplan Güterverkehr und Logistik: Lärmminderung bei der Schiene

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II. Maßnahmen
7. Umsetzung
7.5 Umwelt- und klimafreundlicher, leiser und sicherer Verkehr
7.5.2 Lärmminderung bei der Schiene

Ausgangslage

Im Schienenverkehr besitzt die Lärmproblematik einen besonderen Stellenwert, da überregionale Strecken häufig durch dicht besiedelte Gebiete führen und erhebliche Lärmbelästigungen der Anwohner zur Folge haben. Vor dem Hintergrund zunehmender Transportvorgänge müssen die damit verbundenen steigenden Lärmemissionen so gering wie möglich gehalten werden. Neben dem Bau von Lärmschutzwänden kommt der Anschaffung lärmarmer Güterwaggons und der lärmmindernden Umrüstung des Bestandes dabei besondere Bedeutung zu.

Beschreibung der Maßnahme

Schaffung von Anreizen für die Umrüstung des rollenden Materials hin zu lärmarmen Güterwaggons durch die Einführung einer wirksamen Differenzierung der Trassenpreise nach Lärmemissionen.

Auswirkung

Durch den zügigen Einsatz möglichst vieler lärmarmer Güterwaggons können der Verkehrslärm und die dadurch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen reduziert und so der Verkehr umwelt- und klimafreundlicher gestaltet werden.

Verantwortung

Die Verantwortung obliegt dem BMVBS und den Eisenbahninfrastrukturbetreibern.

Haushalts-Relevanz

Die Relevanz der Maßnahme für den Haushalt hängt von der Art der Differenzierung ab.

EU-Relevanz

Die Maßnahme steht im Einklang mit der EU-Verkehrspolitik (siehe auch Aktionsplan Güterverkehrslogistik der EU).

Umsetzungszeitraum

Die Maßnahme soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden.


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