Masterplan Güterverkehr und Logistik: Weitere Erhöhung der Umwelt- und Sicherheitsstandards (Emissionsreduzierung, Lärmminderung, Sicherheitstechnik)

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II. Maßnahmen
7. Umsetzung
7.5 Umwelt- und klimafreundlicher, leiser und sicherer Verkehr
7.5.5 Weitere Erhöhung der Umwelt- und Sicherheitsstandards (Emissionsreduzierung, Lärmminderung, Sicherheitstechnik)

Ausgangslage

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 die von Deutschland verursachten Treibhausgas-Emissionen um 40 % zu verringern. Der Verkehr muss dazu seinen Beitrag leisten. Dies gilt insbesondere auch für den Schwerlastverkehr, da ein Drittel der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs auf den Straßengüterverkehr entfällt. Zum anderen rückt das nach aktuellen Prognosen vorhergesagte Güterverkehrswachstum berechtigte Fragen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes noch stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Bevölkerung.

Beschreibung der Maßnahme

Ggf. im Rahmen der Maßnahmen zur sog. Mautharmonisierung soll das bereits bestehende Innovationsprogramm fortentwickelt werden hin zu einer weiteren Förderung der Anschaffung emissionsarmer und lärmarmer Lkw. Zusätzlich soll es sich auch auf Themen der Verkehrssicherheitstechnik und effizienter Logistiksysteme erstrecken. So könnten z. B. elektronische Stabilisierungsprogramme wie z. B. ESP und andere moderne Sicherheitstechniken, insbesondere Fahrerassistenzsysteme, früher als gesetzlich vorgesehen eingeführt werden.

Bei der Binnenschifffahrt wird eine Optimierung und ggf. Fortführung der bestehenden Förderprogramme für den Erwerb abgasarmer Motoren und Partikelfilter erarbeitet. Auch der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen im Transportsektor kann einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten. In diesem Zusammenhang sollen Möglichkeiten des verstärkten Einsatzes von Pflanzenöl- und Biodiesel im Lkw-, ÖPNV- und Binnenschifffahrtsektor einschließlich technischer Umrüstung geprüft werden.

Auswirkung

Die Maßnahmen sollen zur CO2-Reduzierung und zu mehr Sicherheit des Straßengüterverkehrs beitragen.

Verantwortung

Die Weiterentwicklung der Innovationsprogramme obliegt der Federführung des BMVBS.

Haushalts-Relevanz

Maßnahmen sind haushaltsneutral umzusetzen.

EU-Relevanz

Die Maßnahme steht in Einklang mit den EU-Zielen eines klima- und umweltverträglichen Güterverkehrs sowie einer Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Die EU-KOM muss dem Förderprogramm zustimmen.

Umsetzungszeitraum

Mit der Erarbeitung der Förderrichtlinie soll im Jahr 2008 begonnen werden. Die Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird vsl. mehr als ein Jahr betragen.


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