Palettentausch: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Palettentausch''' soll die Benutzung von wiederverwendbaren [[Ladehilfsmittel]]n möglichst einfach und attraktiv gestalten. Dabei werden [[Palette]]n innerhalb eines definierten [[Palettenpool|Pools]] gegen Paletten aus dem gleichen Pool getauscht. Die am weitesten verbreiteten Palettentauschsysteme werden von der [[EPAL]] und von [[CHEP]] betrieben. Je nach Pool werden dabei nicht nur [[Flachpaletten]] sondern auch Gitterboxpaletten und andere Ladungsträger untereinander ausgetauscht. Ein Tausch von Paletten des einen Pools gegen Paletten eines anderen ([[Europalette]] <-> [[CHEP-Palette]]) ist dabei nicht möglich.
 
Der '''Palettentausch''' soll die Benutzung von wiederverwendbaren [[Ladehilfsmittel]]n möglichst einfach und attraktiv gestalten. Dabei werden [[Palette]]n innerhalb eines definierten [[Palettenpool|Pools]] gegen Paletten aus dem gleichen Pool getauscht. Die am weitesten verbreiteten Palettentauschsysteme werden von der [[EPAL]] und von [[CHEP]] betrieben. Je nach Pool werden dabei nicht nur [[Flachpaletten]] sondern auch Gitterboxpaletten und andere Ladungsträger untereinander ausgetauscht. Ein Tausch von Paletten des einen Pools gegen Paletten eines anderen ([[Europalette]] <-> [[CHEP-Palette]]) ist dabei nicht möglich.
  
Um den Palettentausch unter klar definierte Bedingungen zu stellen wurden im Jahr 2004 die so genannten [[Rheinische Palettenklauseln|Rheinischen Palettentauschklauseln]] aufgestellt. In diesen Klauseln sind 2 Verfahren, der ''Bonner-'' und der ''Kölner-Palettentausch'', festgelegt. Dort sind die Rechte und Pflichten aller beteiligten klar geregelt und sollen für Transparenz und Rechtssicherheit beim Palettentausch sorgen.
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Um den Palettentausch unter klar definierte Bedingungen zu stellen wurden im Jahr 2004 die so genannten [[Rheinische Palettenklauseln|Rheinischen Palettentauschklauseln]] aufgestellt. In diesen Klauseln sind 2 Verfahren, der [[Bonner Palettentausch|Bonner-]] und der [[Kölner Palettentausch|Kölner-Palettentausch]], festgelegt. Dort sind die Rechte und Pflichten aller beteiligten klar geregelt und sollen für Transparenz und Rechtssicherheit beim Palettentausch sorgen.
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Oftmals werden Paletten (insbesondere bei Anwendung der Bonner Tauschklausel) auf sog. Palettenkonten verbucht. Ein Ausgleich des Palettenkontos erfolgt wenn eine bestimmte Anzahl tauschpflichtiger Ladehilfsmittel überschritten wurde. Damit kann die Anzahl der Transporte zur Rückführung von Leerpaletten erheblich verringert werden.

Version vom 11. Juni 2009, 14:11 Uhr

Der Palettentausch soll die Benutzung von wiederverwendbaren Ladehilfsmitteln möglichst einfach und attraktiv gestalten. Dabei werden Paletten innerhalb eines definierten Pools gegen Paletten aus dem gleichen Pool getauscht. Die am weitesten verbreiteten Palettentauschsysteme werden von der EPAL und von CHEP betrieben. Je nach Pool werden dabei nicht nur Flachpaletten sondern auch Gitterboxpaletten und andere Ladungsträger untereinander ausgetauscht. Ein Tausch von Paletten des einen Pools gegen Paletten eines anderen (Europalette <-> CHEP-Palette) ist dabei nicht möglich.

Um den Palettentausch unter klar definierte Bedingungen zu stellen wurden im Jahr 2004 die so genannten Rheinischen Palettentauschklauseln aufgestellt. In diesen Klauseln sind 2 Verfahren, der Bonner- und der Kölner-Palettentausch, festgelegt. Dort sind die Rechte und Pflichten aller beteiligten klar geregelt und sollen für Transparenz und Rechtssicherheit beim Palettentausch sorgen.

Oftmals werden Paletten (insbesondere bei Anwendung der Bonner Tauschklausel) auf sog. Palettenkonten verbucht. Ein Ausgleich des Palettenkontos erfolgt wenn eine bestimmte Anzahl tauschpflichtiger Ladehilfsmittel überschritten wurde. Damit kann die Anzahl der Transporte zur Rückführung von Leerpaletten erheblich verringert werden.