Namenslagerschein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Namenslagerschein''' ist eine Form des [[Lagerschein]]s bei dem die auf dem [[Lager]]schein eingetragene [[Ware]] nur an den namentlich genannten Lagerscheininhaber ausgegeben wird. Dieser Lagerschein kann nur durch eine Abtretungserklärung an eine andere Person übertragen werden.
+
Der '''Namenslagerschein''' ist eine spezielle Form des [[Lagerschein]]s, bei dem die auf dem [[Lager]]schein eingetragene [[Ware]] ausschließlich an den namentlich genannten Inhaber des Lagerscheins herausgegeben wird. Eine Übertragung dieses Lagerscheins auf eine andere Person ist nur durch eine formelle Abtretungserklärung möglich.
 +
 
 +
== Rechtliche Grundlagen ==
 +
 
 +
Gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Namenslagerschein als Rektapapier klassifiziert. Dies bedeutet, dass der [[Lagerhalter]] die eingelagerte Ware nur an die im Lagerschein ausdrücklich benannte Person aushändigen darf. Eine Übertragung des Herausgabeanspruchs kann lediglich durch eine schriftliche Abtretung (Zession) erfolgen, wobei hierbei nur der Anspruch auf Herausgabe und nicht das Eigentum an der Ware übertragen wird.
 +
 
 +
== Heutige Nutzung ==
 +
 
 +
In der modernen Lagerwirtschaft hat der Namenslagerschein an Bedeutung verloren. Dies liegt vor allem daran, dass seine eingeschränkte Übertragbarkeit den flexiblen Handel mit Waren behindert. Stattdessen werden häufiger [[Orderlagerschein]]e verwendet, die durch [[Indossament]] leichter übertragbar sind und somit den [[Handel]] und die Finanzierung von Waren erleichtern.
  
 
[[Kategorie:Lagerhaltung]]
 
[[Kategorie:Lagerhaltung]]

Aktuelle Version vom 15. Februar 2025, 18:42 Uhr

Der Namenslagerschein ist eine spezielle Form des Lagerscheins, bei dem die auf dem Lagerschein eingetragene Ware ausschließlich an den namentlich genannten Inhaber des Lagerscheins herausgegeben wird. Eine Übertragung dieses Lagerscheins auf eine andere Person ist nur durch eine formelle Abtretungserklärung möglich.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ist der Namenslagerschein als Rektapapier klassifiziert. Dies bedeutet, dass der Lagerhalter die eingelagerte Ware nur an die im Lagerschein ausdrücklich benannte Person aushändigen darf. Eine Übertragung des Herausgabeanspruchs kann lediglich durch eine schriftliche Abtretung (Zession) erfolgen, wobei hierbei nur der Anspruch auf Herausgabe und nicht das Eigentum an der Ware übertragen wird.

Heutige Nutzung

In der modernen Lagerwirtschaft hat der Namenslagerschein an Bedeutung verloren. Dies liegt vor allem daran, dass seine eingeschränkte Übertragbarkeit den flexiblen Handel mit Waren behindert. Stattdessen werden häufiger Orderlagerscheine verwendet, die durch Indossament leichter übertragbar sind und somit den Handel und die Finanzierung von Waren erleichtern.