CIF: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juli 2007, 18:06 Uhr
CIF (Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen) ist eine Incotermklausel, die nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung ist.
Sie ist vom Grundgerüst gleich der Klausel CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung zu tragen hat.
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.