Namenslagerschein: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. August 2011, 15:51 Uhr
Der Namenslagerschein ist eine Form des Lagerscheins bei dem die auf dem Lagerschein eingetragene Ware nur an den namentlich genannten Lagerscheininhaber ausgegeben wird. Dieser Lagerschein kann nur durch eine Abtretungserklärung an eine andere Person übertragen werden.