CIF: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. | + | Der [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt, wenn die [[Ware]] die [[Schiffsreling]] überschritten hat. |
− | Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen. | + | Der [[Kostenübergang]] an den Käufer erfolgt im benannten [[Bestimmungshafen]]. |
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Version vom 1. Mai 2008, 15:18 Uhr
Der Incoterm CIF bedeutet Cost, Insurance and Freight oder auf Deutsch Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen
Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung einzudecken hat.
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.