CIF: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Incoterm]] '''CIF''' bedeutet ''Cost, Insurance and Freight'' oder auf Deutsch ''Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen''
 
 
Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen
 
  
 
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Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel [[CFR]], außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung einzudecken hat.
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Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel [[CFR]], außer, dass der [[Verkäufer]] zusätzlich zur [[Fracht]] auch die [[Seetransportversicherung]] einzudecken hat.
  
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
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Der [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt, wenn die [[Ware]] die [[Schiffsreling]] überschritten hat.
Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.
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Der [[Kostenübergang]] an den Käufer erfolgt im benannten [[Bestimmungshafen]].
  
 
[[Kategorie:Incoterm]]
 
[[Kategorie:Incoterm]]

Version vom 1. Mai 2008, 15:18 Uhr

Der Incoterm CIF bedeutet Cost, Insurance and Freight oder auf Deutsch Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen

Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.

Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung einzudecken hat.

Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.