CIF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K
Zeile 3: Zeile 3:
  
 
Diese Klausel ist nur für die  See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
 
Diese Klausel ist nur für die  See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
Sie ist vom Grundgerüst gleich wie CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung zu tragen hat.
+
Sie ist vom Grundgerüst gleich wie [[CFR]], außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung zu tragen hat.
 
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
 
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
 
Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.
 
Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.
  
 
[[Kategorie:Incoterm]]
 
[[Kategorie:Incoterm]]

Version vom 10. Mai 2007, 00:49 Uhr

CIF

Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen

Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung. Sie ist vom Grundgerüst gleich wie CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung zu tragen hat. Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.