090603 Warenverkehr mit Norwegen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2009, 21:03 Uhr
Warenverkehr mit Norwegen
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Norwegen Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 und EUR-MED aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen.
Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen bis zum 1. Juni 2010 zugestimmt. Derartige nach dem 1. Juni 2010 ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 und EUR-MED dürfen nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert werden.
Quelle: Zoll