Konnossement

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Ein Konnossement (engl. Bill of Lading B/L, Bill of Loading BL) ist ein Warenwertpapier. Es repräsentiert die verschifften Güter und kann verkauft oder verpfändet werden. Ein Konnossement berechtigt den legitimierten Inhaber die Waren in Empfang zu nehmen.

Nach §643 HGB enthält das Konnossement:
1. den Namen des Verfrachters
2. den Namen des Kapitäns
3. den Namen und die Nationalität des Schiffes
4. den Namen des Abladers
5. den Namen des Empfängers
6. den Abladungshafen
7. den Löschungshafen oder den Ort, an dem Weisung über ihn einzuholen ist
8. die Art der an Bord genommenen oder zur Beförderung übernommenen Güter, deren Maß, Zahl oder Gewicht, ihre Merkzeichen und ihre äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit
9. die Bestimmung über die Fracht
10. den Ort und den Tag der Ausstellung
11. die Zahl der ausgestellten Ausfertigungen

Meist werden drei originale (voller Satz, engl. full set) eines Konnossements vom Verfrachter ausgestellt und muss von diesem oder einem seiner Vertreter unterschrieben sein.

Es gibt verschiedene Arten so zum Beispiel:

- Inhaberkonnossement
Es enthält weder den Namen des berechtigten Empfängers noch eine Orderklausel. Berechtigter Empfänger ist derjenige der das Konnossement vorlegt. Eine legitimationsprüfung muss wegen dem fehlen des Namens des Empfängers entfallen.

- Orderkonnossement
Durch eine Orderklausel wird das Konnossement zum Orderpapier. Gemeint ist hier die Order des Empfängers, ist kein Empfänger benannt gilt die Order des Abladers. Die Rechte aus dem Konnossement können durch Indossament übertragen werden. Ein Orderkonnossement wird durch ein Blankoindossament zum Inhaberkonnossement.

- Namenskonnossement
Ein Namenskonnossement (auch Rektakonnossement) enthält den Namen des Empfängers ohne eine Orderklausel. Nur der namentlich genannte Empfänger ist zur Abnahme der Güter im Löschhafen berechtigt. Eine Übertragung der Ansprüche aus einem Namenskonnossement auf einen Dritten ist aber durch eine Abtretungserklärung des Empfängers möglich.

- Übernahmekonnossement (Empfangskonnossement, Received for Shipment B/L)
Eine Bestätigung des Verfrachters die Waren zur Verschiffung übernommen zu haben.

- Bordkonnossement (Verladekonnossement, On Board B/L, Shipped on Board B/L)
Eine Bestätigung über Verbringung der Waren an Board des im Konnossement genannten Schiffes.

- Intermodalkonnossement
Werden für kombinierte Transporte verwendet bei denen die traditionellen Wirkungen eines Konnossements benötigt werden.

- Durchkonnossement
Wenn mehrere Verfrachter an einem Schiffstransport beteiligt sind werden Durchkonnossemente (engl. trough Bills of Lading) austestellt.