Cost and Freight

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Der CFR Incoterm ist eine Zweipunktklausel und ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.

Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. Der Verkäufer trägt die Kosten und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen.

Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Verladehafen überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen.