090706 Maut wird kaufmännisch gerundet

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06.07.2009, TOLL COLLECT RSS FEED

Maut wird kaufmännisch gerundet

06.07.09 - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 23.6.2009 in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Bund) die Art und Weise der "kaufmännischen Rundung" der Maut beanstandet.

Toll Collect orientiert sich als Dienstleister des Bundes bei der Erhebung und Berechnung der Lkw-Maut stets und in allen Belangen an den Vorgaben des Bundes als Auftraggeber des Mautsystems. Das gilt selbstverständlich auch für die Art und Weise der kaufmännischen Rundung.

Basis für die Berechnung der Maut ist die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorgegebene Mauttabelle. Auf dieser Grundlage erfolgt die Mauterhebung technisch präzise und kaufmännisch transparent.

Die Maut für die zurückgelegte Strecke wird abschnittsweise erhoben. Die Mautbeträge werden dabei für jeden Streckenabschnitt bis auf die vierte Stelle nach dem Komma berechnet. Dann werden die Beträge kaufmännisch gerundet, d.h. bis fünf wird abgerundet, ab einschließlich fünf wird aufgerundet. Erst danach werden die einzelnen gerundeten Streckenabschnittsbeträge zur Gesamtmaut addiert.

Ziel dieses Verfahrens ist es, dass jeder Mautpflichtige denselben Mautbetrag für den entsprechenden Streckenabschnitt zahlt.

Toll Collect führt die Maut vollständig an den Bund ab.

Quelle: Toll-Collect