3.3 Zusammenarbeit zwischen See- und Binnenhäfen bei der Ausbildung fördern

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Die Leistungsfähigkeit und das -potenzial der Wasserstraßen und der Häfen werden in den Ausbildungen im Logistikbereich (z. B. der Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen) nicht immer angemessen berücksichtigt.

Den neuen Anforderungen an die Qualifikation der Hafenbeschäftigten muss durch eine Fortentwicklung der Aus- und Weiterbildung Rechnung getragen werden. Die Ausbildungseinrichtungen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Ausbildungen im Logistikbereich müssen alle Verkehrsträger umfassen. Gefordert sind heute Arbeitnehmer mit einem umfassenden Verständnis der gesamten Logistikkette und der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in den Häfen und Güterverteilzentren. In den kleineren Binnenhäfen besteht aufgrund der Konzentration auf einzelne Güterarten oftmals eine geringere Bandbreite von Arbeitsanforderungen, so dass die Möglichkeiten zu einer umfassenden Ausbildung eingeschränkt sind. Ausbildungseinrichtungen wie das ma-co[1] können umfassendere Kenntnisse vermitteln als es in den Einrichtungen der Binnenländer möglich ist.

Beschreibung der Maßnahmen

Der Bund

  • erwartet von der Hafenwirtschaft und den Ländern, dass sie die Aus- und Weiterbildungseinrichtungen dem Stand der Technik entsprechend ausstatten.
  • wird die Ausbildungspläne und Prüfungen im Logistikbereich so überarbeiten, dass alle Verkehrsträger erfasst werden.
  • erwartet von der See- und Binnenhafenwirtschaft, dass sie zukünftig bei der Ausbildung der Hafenbeschäftigten enger zusammenarbeiten. Der befristete Austausch von Auszubildenden zwischen See- und Binnenhäfen sollte aktiv gefördert werden.

Auswirkungen

Durch die Maßnahmen können den Auszubildenden umfassendere praktische und theoretische Ausbildungsinhalte vermittelt werden, die ihre Gesamtqualifikation erweitern und ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt verbessern.

Verantwortung

Die Fortentwicklung der Ausbildungspläne und Prüfungen liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Ausstattung der Ausbildungseinrichtungen fällt in die Verantwortung der Länder und der Hafenwirtschaft. Die Zuständigkeit für den Praxisaustausch liegt bei der Hafenwirtschaft.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahmen sind haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Keine.

Umsetzungszeitraum

Langfristige Aufgaben.

Fussnoten

  1. Maritimes Competenzzentrum e.V.

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