5.2 Belastungen der Hafenwirtschaft durch Gefahrenabwehrmaßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Schifffahrt und Häfen sind potenzielle Ziele terroristischer Angriffe, deren Wahrschein-lichkeit und Zerstörungspotenzial mit der sich verstärkenden Interdependenz der Weltwirtschaft und dem wachsenden Güterverkehr zunehmen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr der Überregulierung des internationalen Gütertransports, welche zu starken Belastungen der Wirtschaft mit geringem Sicherheitsgewinn führen kann.
Beschreibung der Maßnahme
Bei der Umsetzung der internationalen Vereinbarungen zur Gefahrenabwehr werden Bund und Länder darauf achten, die Wirtschaft nicht über das unbedingt erforderliche Maß zu belasten.
Auswirkung
Die hafenbezogene Sicherheitsarchitektur soll dem durch die Zunahme des Güterverkehrs wachsenden Anforderungen zur Abwehr äußerer Gefahren in einer Art und Weise Rechnung tragen, dass die Häfen vor terroristischen Angriffen wirkungsvoll geschützt, die Umschlagverfahren und der Gewerbebetrieb jedoch so gering wie möglich beeinträchtigt und der Wettbewerb nicht beeinflusst werden.
Verantwortung
BMI, BMF, BMVBS und Länder sind gemeinsam für die Gewährleistung möglichst geringer Belastungen der Wirtschaft durch Gefahrenabwehrmaßnahmen verantwortlich.
Haushaltsrelevanz
Die Maßnahme ist haushaltsneutral.
EU-Relevanz
Keine.
Umsetzungszeitraum
Langfristige Aufgaben.
Fussnoten
- Quelle: http://www.bmvbs.de