5.2 Belastungen der Hafenwirtschaft durch Gefahrenabwehrmaßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken

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Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen

Ausgangslage

Schifffahrt und Häfen sind potenzielle Ziele terroristischer Angriffe, deren Wahrschein-lichkeit und Zerstörungspotenzial mit der sich verstärkenden Interdependenz der Weltwirtschaft und dem wachsenden Güterverkehr zunehmen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr der Überregulierung des internationalen Gütertransports, welche zu starken Belastungen der Wirtschaft mit geringem Sicherheitsgewinn führen kann.

Beschreibung der Maßnahme

Bei der Umsetzung der internationalen Vereinbarungen zur Gefahrenabwehr werden Bund und Länder darauf achten, die Wirtschaft nicht über das unbedingt erforderliche Maß zu belasten.

Auswirkung

Die hafenbezogene Sicherheitsarchitektur soll dem durch die Zunahme des Güterverkehrs wachsenden Anforderungen zur Abwehr äußerer Gefahren in einer Art und Weise Rechnung tragen, dass die Häfen vor terroristischen Angriffen wirkungsvoll geschützt, die Umschlagverfahren und der Gewerbebetrieb jedoch so gering wie möglich beeinträchtigt und der Wettbewerb nicht beeinflusst werden.

Verantwortung

BMI, BMF, BMVBS und Länder sind gemeinsam für die Gewährleistung möglichst geringer Belastungen der Wirtschaft durch Gefahrenabwehrmaßnahmen verantwortlich.

Haushaltsrelevanz

Die Maßnahme ist haushaltsneutral.

EU-Relevanz

Keine.

Umsetzungszeitraum

Langfristige Aufgaben.

Fussnoten


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