ADR 2007 2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

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2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

Nebengefahr Klassifizie- rungscode[1] UN-Nummer Benennung des Stoffes oder Gegenstandes
3175 FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G.
organisch F1 1353 FASERN, IMPRÄGNIERT MIT SCHWACH NITRIERTER CELLULOSE, N.A.G.
organisch F1 1353 GEWEBE, IMPRÄGNIERT MIT SCHWACH NITRIERTER CELLULOSE, N.A.G.
ohne Nebengefahr, organisch F1 1325 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
ohne Nebengefahr, organisch, geschmolzen F2 3176 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF IN GESCHMOLZENEM ZUSTAND, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr, anorganisch F3 3089 ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G.[2], [3]
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr, anorganisch F3 3181 ENTZÜNDBARE METALLSALZE ORGANISCHER VERBINDUNGEN, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr 3182 ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.[4]
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr 3178 ENTZÜNDBARER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend FO 3097 ENTZÜNDBARER FESTER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND,

N.A.G. (nicht zur Beförderung zugelassen, siehe Absatz 2.2.41.2.2)

F entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend, organisch FT1 2926 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, FT giftig, anorganisch FT2 3179 ENTZÜNDBARER ANORGANISCHER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, FC ätzend, organisch FC1 2925 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, FC ätzend, anorganisch FC2 3180 ENTZÜNDBARER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr D 3319 NITROGLYCERIN, GEMISCH, DESENSIBILISIERT, FEST, N.A.G., mit mehr als 2 Masse-%, aber höchstens 10 Masse-% Nitroglycerin
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr D 3344 PENTAERYTHRITOLTETRANITRAT, GEMISCH, DESENSIBILISIERT, FEST, N.A.G., mit mehr als 10 Masse-%, aber höchstens 20 Masse-% PETN
desensibilisierte explosive Stoffe, ohne Nebengefahr D 3380 DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FESTER STOFF, N.A.G.
desensibilisierte explosive Stoffe, giftig DT nur die in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoffe sind als Stoffe der Klasse 4.1 zur Beförderung zugelassen
SR selbstzersetzliche Stoffe SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP A, FLÜSSIG (nicht zur Beförderung zugelassen, siehe Absatz 2.2.41.2.3)
SR selbstzersetzliche Stoffe SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP A, FEST (nicht zur Beförderung zugelassen, siehe Absatz 2.2.41.2.3)
SR selbstzersetzliche Stoffe 3221 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FLÜSSIG
SR selbstzersetzliche Stoffe 3222 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FEST
SR selbstzersetzliche Stoffe 3223 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FLÜSSIG
SR selbstzersetzliche Stoffe 3224 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 3225 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP D, FLÜSSIG
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 3226 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP D, FEST
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 3227 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP E, FLÜSSIG
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 3228 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP E, FEST
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 3229 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FLÜSSIG
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 3230 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FEST
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP G, FLÜSSIG (unterliegt nicht den für die Klasse 4.1 geltenden Vorschriften, siehe Absatz 2.2.41.1.11)
SR selbstzersetzliche Stoffe, keine Temperaturkontrolle erforderlich SR1 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP G, FEST (unterliegt nicht den für die Klasse 4.1 geltenden Vorschriften, siehe Absatz 2.2.41.1.11)
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3231 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3232 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3233 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3234 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3235 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP D, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3236 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP D, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3237 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP E, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3238 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP E, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3239 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT
SR selbstzersetzliche Stoffe, Temperaturkontrolle erforderlich SR2 3240 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP F, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT

Fussnoten

  1. siehe Abschnitt 2.2.41.1.2
  2. Metalle und Metalllegierungen in Pulverform oder anderer entzündbarer Form, die selbstentzündlich sind, sind Stoffe der Klasse 4.2.
  3. Metalle und Metalllegierungen in Pulverform oder anderer entzündbarer Form, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3.
  4. Metallhydride, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3. Aluminiumborhydrid oder Aluminiumborhydrid in Geräten ist ein Stoff der Klasse 4.2 UN-Nummer 2870.