Abrufbestellung

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Eine Abrufbestellung stellt einen Liefervertrag über eine Gesamtliefermenge innerhalb einer Periode dar, die in mehreren Teillieferungen (Abrufen) erfüllt wird.

In dem zugrunde liegenden Vertrag sind oftmals Mindestmengen pro Abruf, die Häufigkeit der Abrufe - also beispielsweise mindestens oder maximal ein Abruf pro Monat - sowie bei kundenindividuell gefertigten Produkten festgelegt, was mit einer zum Ablauf der Abrufperiode nicht abgerufenen Produktmenge passieren soll. Beispielsweise kann festgelegt sein das der Lieferant die offene Liefermenge zum Ablaufdatum ohne gesonderten Abruf liefert, er die restlichen Produkte am Markt anbietet oder verschrottet.