Dual use

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Der Begriff Dual-Use bedeutet soviel wie doppelter Verwendungszweck. In §2 der EG-Verordnung Nr. 1334/2000 vom 22. Juni 2000 wird der Begriff wie folgt definiert:

Artikel 2
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
a) "Güter mit doppeltem Verwendungszweck" Güter, einschließlich Datenverarbeitungsprogramme und
Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, darin
eingeschlossen sind alle Waren, die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der
Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden
können.