Europalette

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Allgemeines

Bei dem umgangssprachlich als Europalette bezeichneten Ladehilfsmittel, handelt es sich um Flachpaletten des europäischen Paletten-Pools. Diese Paletten sind nach DIN 15146 Teil 2 genormt und haben Abmessungen von 1200x800x144 Millimeter. Sie dürfen aus Tannen-, Birken- oder Ahornholz hergestellt sein. Die 11 Bretter und 9 Klötze werden von 78 Nägeln, deren Lage in einem Nagelbild in der Norm genau vorgeschrieben ist, zusammengehalten. Das Gewicht variiert je nach Feuchtigkeit des Holzes und beträgt ca. 15 bis 25 kg. Die Tragfähigkeit beträgt bis zu 2000kg.

Im europäischen Paletten-Pool werden diese Paletten getauscht um ein sofortiges Abpacken der Ware beim Empfänger zu vermeiden. Seit einiger Zeit gibt es auch Paletten mit abweichenden Abmessungen im europäischen Palettenpool. Charakteristisch für die Europalette ist die Unterfahrbarkeit von allen 4 Seiten, deshalb spricht man auch von einer "4-Weg-Palette". Für verschiedene Einsatzzwecke (Überseetransporte etc.) werden auch Europaletten, die nach ISPM 15 behandelt sind, verwendet.

Palettentausch

Die Kriterien für die Tauschfähigkeit einer Euro-Pool-Palette sind in der UIC-Norm 435-4 des internationalen Eisenbahnverbandes festgelegt. Im März 2004 wurden die Rheinischen Palettenklauseln von der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK) eingeführt. Sie sollen die Pflichten von Versender, Transporteur und Empfänger genau bestimmen und damit Rechtssicherheit schaffen.

Tauschkriterien

Paletten, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale haben, sind nicht mehr tauschfähig und müssen als "Schrott" abgeschrieben oder, soweit möglich, in einer authorisierten Werkstatt repariert werden:

  • Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.
  • Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen.
  • Ein Brett fehlt.
  • Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
  • Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen.
  • Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch und faul, starke Absplitterungen).
  • Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.
  • Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.
  • Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze).

Einbrände

Europaletten sind wie folgt durch Einbrände gekennzeichnet:

linker Eckklotz

Einbrand linker Eckklotz

Europaletten, die im Zuständigkeitsbereich der Gütegemeinschaft Paletten e.V. gefertigt wurden, sind auf dem linken Klotz der Längsseite mit dem Einbrand EPAL gekennzeichnet. Wurde der Eckklotz bei einer Reparatur ausgetauscht wird dies durch einen eingebrannten Reparaturpunkt unten rechts auf dem Klotz angezeigt.

Mittelklotz

Einbrand Mittelklotz - mit Kennzeichnung nach ISPM 15
Einbrand Mittelklotz

Auf dem Mittelklotz ist in der Regel oben Links das Emblem der Deutschen Bahn, rechts daneben findet sich der Ländercode des Herstellerlandes der Palette. Mögliche Länderkürzel können sein:

Auf einem der Mittelklötze befindet sich eine Signierklammer die an den Enden entweder rot, blau oder grün gefärbt ist und in der mitte das EPAL-Zeichen trägt.

Unten auf dem Klotz befindet sich ein Zahlencode die dreistellige Zahl links ist die Nummer des Herstellers der Palette. In der Mitte ist das Herstellungsjahr angegeben (9 = 1999, 0 = 2000, 1 = 2001 usw.). Die Zahl rechts ist der Herstellungsmonat (1 = Januar, 2 = Februar etc.).

Wurde der Mittelklotz bei einer Reparatur ausgewechselt trägt er keinen Einbrand mehr. Gekennzeichnet ist ein solcher Klotz mit einem Reparaturnagel. Auf dem Nagelkopf findet sich das Länderkürzel für das Land in dem die Palette repariert wurde, darunter wieder das EPAL-Zeichen und ganz unten der dreistellige Zahlencode für den Betrieb in dem die Reparatur durchgeführt wurde.

rechter Eckklotz

Einbrand rechter Eckklotz

Der rechte Eckklotz ist immer mit dem "EUR-Zeichen" gekennzeichnet. Wurde er ausgetauscht findet sich rechts unten ein eingebrannter Reparaturpunkt.

Abmessungen

Europaletten und deren Abmessungen sind nach der UIC-Norm 435-2 genormt. Alle folgenden Maße sind in Millimetern.

Teil Länge Breite Höhe Anzahl Bemerkung
Europalette 1200 800 144
Deckrandbrett 1200 145 22 2 2 Ecken sind angefast
Deckinnenbrett 1200 100 22 2
Deckmittelbrett 1200 145 22 1
Querbrett 800 145 22 3
Bodenrandbrett 1200 100 22 2 An den oberen Längsseiten angefast
Bodenmittelbrett 1200 145 22 1 An den oberen Längsseiten angefast
Mittelklotz 145 145 78 1
Außenklotz 145 100 78 8 Angefast

Diese Maße gelten bei einer Holzfeuchte von 22% in der UIC-Norm sind des weiteren noch einzuhaltende Toleranzen genannt.

Quellen

Wikipedia.de
IHK-Köln
GPAL - Gütegemeinschaft Paletten e.V.