Kaufmann im Groß- und Außenhandel
Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Groß- und Außenhandel / Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird staatlich anerkannt. Es kann zwischen den Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel gewählt werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. das Ausbildungsunternehmen: 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur 1.2 Organisations- und Entscheidungsstrukturen 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 1.4 Personalwirtschaft 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 1.6 Umweltschutz 2. Warenwirtschaft und Warendistribution: 2.1 Grundlagen der Warenwirtschaft 2.2 Warendistribution 3. Beschaffung: 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen 3.2 Beschaffungsplanung 3.3 Wareneinkauf 4. Absatzwirtschaft: 4.1 Marketing 4.2 Kalkulation und Preisermittlung 4.3 Verkauf und Kundenberatung 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme: 5.1 Arbeitsorganisation 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme 5.3 Datenschutz und Datensicherheit 6. Rechnungswesen: 6.1 Buchführung 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. in der Fachrichtung Großhandel: 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem 2. in der Fachrichtung Außenhandel: 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte 2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Rahmenlehrplan für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in den folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
- 1. Arbeitsorganisation
- 2. Warenwirtschaft
- 3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschlußprüfung: Fachrichtung Großhandel
Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Großhandel erstreckt sich auf die im Rahmenlehrplan Abschnitt I und Abschnitt II Nummer 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsfächern Großhandelsgeschäfte, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und mündlich im Prüfungsfach Praktische Übungen durchzuführen.
Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens drei der vier Prüfungsfächer mindestens „ausreichende“ Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Prüfungsfächer
Großhandelsgeschäfte
In 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er die fachlichen Zusammenhänge versteht, Aufgaben analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann:
- Warenwirtschaft und Warendistribution, Lagersysteme
- Beschaffung
- Absatzwirtschaft
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation
In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er die Grundlagen und Zusammenhänge dieser Gebiete versteht:
- Arbeitsorganisation
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Datenschutz und Datensicherheit
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- Buchführung
- Zahlungsverkehr und Kredit
Wirtschafts- und Sozialkunde
In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann:
- Arbeitsrecht und soziale Sicherung
- Personalwirtschaft und Berufsbildung
- Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
Praktische Übungen
Im Prüfungsfach Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Hierbei ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Es kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Warenkenntnisse, Wareneinkauf
- Marketing, Verkauf und Kundenberatung
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, daß er betriebspraktische Vorgänge bearbeiten und ein Einkaufs- oder Verkaufsgespräch systematisch und situationsbezogen führen kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.
Abschlußprüfung: Fachrichtung Außenhandel
Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Außenhandel erstreckt sich auf die im Rahmenlehrplan Abschnitt I und Abschnitt II Nummer 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsfächern Außenhandelsgeschäfte, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und mündlich im Prüfungsfach Praktische Übungen durchzuführen.
Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens drei der vier Prüfungsfächer mindestens „ausreichende“ Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Prüfungsfächer
Außenhandelsgeschäfte
In 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er die fachlichen Zusammenhänge versteht, Aufgaben analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen sowie in angemessener Form Geschäftsvorgänge mit fremdsprachigen Partnern bewältigen kann:
- Anbahnung und Abschluß von Außenhandelsgeschäften
- Abwicklung von Außenhandelsgeschäften
- fremdsprachliche Bearbeitung eines Falles aus dem Bereich des Außenhandelsgeschäftes
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation
In 90 Minuten soll der Prüfling mehrere praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Rechnungswesen, Arbeitsorganisation sowie Informations- und Kommunikationssysteme bearbeiten und dabei zeigen, daß er Grundlagen und Zusammenhänge dieser Gebiete, insbesondere im Hinblick auf die Abwicklung von Außenhandelsgeschäften, versteht.
Wirtschafts- und Sozialkunde
In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann:
- Arbeitsrecht und soziale Sicherung
- Personalwirtschaft und Berufsbildung
- Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
Praktische Übungen
Im Prüfungsfach Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Hierbei ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Es kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Warenkenntnisse
- Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, daß er betriebspraktische Vorgänge bearbeiten und Gespräche systematisch und situationsbezogen führen kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.