Langzeit-Lieferantenerklärung

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Die Langzeit-Lieferantenerklärung ist eine einmalige Erklärung, die für Lieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg Gültigkeit besitzt. Sie darf höchstens für einen Lieferzeitraum von einem Jahr ausgestellt werden, wobei der Beginn dieses Zeitraums nicht vom Ausstellungsdatum der Erklärung abhängig ist. Voraussetzung für die Abgabe einer solchen Erklärung ist, dass die Eigenschaft der Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln über einen längeren Zeitraum hinweg konstant bleibt.

Die Aussage der Erklärung darf nicht durch Verweise auf später folgende Dokumente wie Lieferscheine, Rechnungen etc. eingeschränkt werden, solche Erklärungen sind unwirksam und werden nicht anerkannt. Der Verweis auf eine Anlage zur Langzeit-Lieferantenerklärung, die eine Warenaufstellung enthält ist erlaubt.

siehe auch: Lieferantenerklärung