Lastkraftwagen
Lastkraftwagen (LKW) sind Straßenfahrzeuge die durch ihre Bauart geeignet sind Lasten zu Transportieren. Mit dem Begriff LKW werden Leicht-, Mittel- und Schwerlastkraftwagen überschrieben. LKW im Sinne des deutschen Gesetzes sind allerdings nur Fahrzeuge die über eine Ladefläche verfügen die keine Hilfsladefläche ist. So sind z.B. Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Für LKW gilt in Deutschland ein maximal zulässiges Gesamtgewicht (mzG) von 40t. Auf Autobahnen gilt für alle Fahrzeuge mit einem mzG von mehr als 3,5t eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Fahrzeuge mit einem mzG bis 7,5t 80km/h fahren, LKW mit 7,5t mzG und mehr dürfen hier nicht schneller als 60 km/h fahren. Fahrzeuge mit mehr als 12t mzG sind auf deutschen Autobahnen seit 2005 Mautpflichtig.
Bei LKW ist die Lenkachse meist vorne, an der/den Hinterachse/n finden sich häufig Zwillingsreifen. Angetrieben werden LKW meist über die Hinterachsen, geländegängige LKW haben häufig auch (zuschaltbaren) Allradantrieb. In der Regel werden für LKW Dieselmotoren verbaut, deren Leistung in Deutschland mind. 4,4 kW je Tonne zulässiges Gesamtgewicht betragen muss, dies entspricht bei einem 40t-LKW etwas mehr als 239 PS. Allerdings sind heute nicht selten LKW mit bis zu 600 PS unterwegs.
Die heute am häufigsten verwendeten Bauarten sind Sattel- und Gliederzüge. Je nach Einsatzweck kommen verschiedene Ladeflächen für LKW in Frage: Wechselbrücken und -koffer, planengedeckte Festaufbauten mit und ohne Bordwand, Tanks oder Silos, Kipper, mit Coilmulden oder Schubboden etc.