Masterplan Güterverkehr und Logistik: Aufstockung der Mittel für den Kombinierten Verkehr
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Die bestehenden intermodalen Umschlaganlagen in allen logistischen Knoten Deutschlands - in den industriellen Zentren im Binnenland, in Binnenhäfen, im Umfeld der Seehäfen und in grenznahen Regionen - sind hoch belastet. Zudem sollen auch Teile des Luftfracht-Ersatzverkehrs auf die Schiene verlagert werden. Aktuelle Prognosen wie z. B. die Verflechtungsprognose 2025 weisen auch künftig eine überproportionale und nachhaltige Nachfrage nach intermodalen Transporten aus. Bereits heute stehen den jährlich im Bundeshaushalt veranschlagten rd. 62,5 Mio. € Fördermitteln zur Kofinanzierung von Terminals des Kombinierten Verkehrs zahlreiche Anträge auf Aus- und Neubau notwendiger Umschlagkapazitäten gegenüber, denen wegen fehlender Mittel nicht entsprochen werden kann.
Beschreibung der Maßnahme
Aufstockung der Fördermittel für den Bau/Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs von derzeit jährlich 62,5 Mio. € auf jährlich 115 Mio. €. Zusätzlich stehen für die Förderung von Gleisanschlüssen jährlich 32 Mio. € zur Verfügung.
Auswirkung
Eine stärkere Nutzung von Transportketten, wie sie der Kombinierte Verkehr ermöglicht, trägt zur Kapazitätssteigerung des Gesamtsystems bei, zur Verkehrsverlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene und Wasserstraße und zu einer umweltfreundlicheren Verkehrsabwicklung. Im Rahmen der aktuellen Evaluierung der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr (Februar 2008) wurde ermittelt, dass mit den Investitionen voraussichtlich eine Verlagerung von insgesamt rd. 78 Mio. t bzw. 49,3 Mrd. tkm erreicht werden kann. Es käme zu einer CO2-Einsparung von rd. 7,5 Mio. t im Jahr.
Verantwortung
Für die Umsetzung der Maßnahme sind BMVBS und BMF zuständig.
Haushalts-Relevanz
Die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der aktuellen aufgestockten Finanzplanung des BMVBS bereitgestellt.
EU-Relevanz
Die Maßnahme steht im Einklang mit der EU-Politik, wonach der Kombinierte Verkehr in Europa gestärkt und als Maßnahme des Aktionsplans Güterverkehrslogistik Grüne Verkehrskorridore eingerichtet werden sollen.
Umsetzungszeitraum
Die Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2009 ff. bereitgestellt werden.