Kategorie:Rahmenlehrplan zur Ausbildung im Packen und Sichern von Ladungen in Beförderungseinheiten

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In der seit Februar 1999 als technische Regel von der Bundesregierung im amtlichen Verkehrsblatt veröffentlichten CTU-Packrichtlinie heißt es:

Alle in Betracht kommenden Personen müssen entsprechend ihren Aufgaben eine Ausbildung über die sichere Beförderung und das sichere Packen von Ladung erhalten. Diese Ausbildung muss so gestaltet sein, dass die Ausgebildeten in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Folgen es haben kann, wenn Ladung in CTU´s schlecht gepackt und gesichert wird. Außerdem müssen sie über die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Größe der Kräfte, die bei der Beförderung mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit dem Seeschiff auf die Ladung einwirken können, die Grundlagen des Packens und der Sicherung von Ladung in CTU´s informiert sein.

Der nachfolgende Rahmenlehrplan geht auf alle relevanten Punkte bei der Schulung von mit Ladungssicherung beauftragten oder verantwortlichen Personen ein.

Rahmenlehrplan zur Ausbildung im Packen und Sichern von Ladungen in Beförderungseinheiten (RAPSLB)

Anlage 6 der CTU-Packrichtlinien

1. Folgen des schlechten Packen und Sicherns von Ladung

1.1 Verletzung von Personen und Umweltschäden
1.2 Beschädigung von Schiff und Beförderungseinheit
1.3 Ladungsschäden
1.4 Wirtschaftliche Folgen

2. Haftungsfragen

2.1 Beteiligte an der Ladungsbeförderung
2.2 Gesetzliche Verantwortung
2.3 Verantwortung nach Treu und Glauben
2.4 Qualitätssicherung

3. Kräfte, die während der Beförderung auf die Ladung einwirken

3.1 Beförderung mit Straßenfahrzeugen
3.2 Beförderung mit Schienenfahrzeugen
3.3 Beförderung mit Seeschiffen

4. Grundsätze für das Packen und Sichern von Ladung

4.1 Verhinderung des Verrutschens
4.2 Verhinderung des Umkippens
4.3 Bedeutung des Reibungswiderstandes
4.4 Grundsätze der Ladungssicherung
4.5 Bemessung der Sicherungsvorrichtungen im kombinierten Verkehr

5. Die verschiedenen Arten von Beförderungseinheiten

5.1 Container
5.2 Plattformen
5.3 Wechselbehälter
5.4 Straßenfahrzeuge
5.5 Eisenbahnwaggons

6. Bewußte Ladungsfürsorge und Ladungsplanung

6.1 Wahl des Beförderungsmittels
6.2 Wahl der Art der Beförderungseinheit
6.3 Überprüfung der Beförderungseinheit vor dem Stauen
6.4 Ladungsverteilung in Beförderungseinheiten
6.5 Anforderungen seitens des Ladungsempfängers für das Packen
6.6 Risiken der Schwitzwasserbildung in Beförderungseinheiten
6.7 Symbole für die Behandlung von Waren

7. Verschiedene Verfahren für das Packen und Sichern von Ladung

7.1 Laschen
7.2 Festsetzen und Verpallen
7.3 Erhöhen des Reibungswiderstandes

8. Mittel für die Sicherung und den Schutz der Ladung

8.1 Feste Vorrichtungen an Beförderungseinheiten
8.2 Wiederverwendbare Ladungssicherungsmittel
8.3 Einweg-Ladungssicherungsmittel
8.4 Überprüfung und Aussondern von Ladungssicherungsmitteln

9. Packen und Sichern von homogener Ladung

9.1 Ladungen in Kisten
9.2 Ladungen auf Paletten
9.3 Ballen und Bündel
9.4 Säcke auf Paletten
9.5 Flexible IBC's
9.6 Platten und Paneele
9.7 Fässer
9.8 Rohre
9.9 Ladungen in Kartons

10. Packen und Sichern von inhomogener Ladung

10.1 Zusammen laden verschiedener Arten von verpackten Gütern
10.2 Zusammen laden von schweren und leichten Gütern
10.3 Zusammen laden von starren und flexiblen Gütern
10.4 Zusammen laden von langen und kurzen Gütern
10.5 Zusammen laden von hohen und flachen Gütern
10.6 Zusammen laden von flüssigen und trockenen Gütern

11. Packen und Sichern von Papierprodukten

11.1 Allgemeine Richtlinien für das Packen und Sichern von Papierprodukten
11.2 Aufrecht stehende Rollen
11.3 Liegende Rollen
11.4 Blattpapier auf Paletten

12. Packen und Sichern von Ladung, die besondere Techniken erfordert

12.1 Stahlblechrollen (Coils)
12.2 Kabeltrommeln
12.3 Drahtrollen
12.4 Stahlplatten
12.5 Stahlbleche
12.6 Großröhren
12.7 Steinblöcke
12.8 Maschinen

13. Stauen und Sichern von gefährlichen Gütern

13.1 Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern
13.2 Begriffsbestimmungen
13.3 Packregeln
13.4 Pack-, Trenn- und Sicherungsvorschriften
13.5 Kennzeichnung und Plakatierung
13.6 Informationsaustausch bei der Beförderung gefährlicher Güter
13.7 Haftungsfragen

Quelle: Verkehrsblatt - Dokument 8 8087 Vers. 02/98