Staplerfahrer

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Voraussetzungen

Die Ausbildung von Staplerfahrern ist in Deutschland duch die Berufsgenossenschaften geregelt. In der BGG 925 ist die "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geregelt. Analog dazu ist in der BGV D27 festgelegt das mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen (FFZ) mit Fahrerstandplattform oder Fahrersitz nur beauftragt werden darf, der:

- mindestens 18 Jahre alt ist
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist
- seine Befähigung nachgewiesen hat

Während einer Berufsausbildung, z.B. zur Fachkraft für Lagerwirtschaft, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Es sollte schriftlich festgehalten sein wer die Aufsicht führt.

Die körperliche Eignung wird durch eine ärztliche Untersuchung (die sog. G25-Untersuchung) festgestellt. Besonderer Wert wird dabei auf

  • ausreichende Sehschärfe
  • seitliches Gesichtsfeld
  • räumliches Sehen
  • Hörvermögen
  • Beweglichkeit der Gliedmaßen
  • gute Reaktionsfähigkeit

gelegt.

Ausbildung

Allgemeine Ausbildung

hierbei werden die grundlegenden Fähigkeiten vermittelt. Die allgemeine Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Der praktische Teil wird meist auf Frontgabelstaplern durchgeführt. Auf diese Staplerbauart bezieht sich dementsprechend dann auch in den meisten Fällen die Prüfung in Theorie und Praxis. Mit dem erfolgreichem Abschluss der allgemeinen Ausbildung erhält der Prüfling einen Fahrausweis. Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten von Fahrausweisen:

1. den überbetrieblichen Fahrausweis
dieser Fahrausweis berechtigt zum Führen von Flurförderzeugen in jedem Betrieb sofern dieser dafür einen
schriftlichen Fahrauftrag erteilt hat. Dieser Fahrausweis kann zum Beispiel bei der DEKRA GmbH
erworben werden.
2. den innerbetrieblichen Fahrausweis
dieser Fahrausweis berechtigt nur zum Führen von Flurförderzeugen innnerhalb des Betriebes welcher den
Fahrausweis ausgestellt hat, dieser Fahrausweis muss beim verlassen des ausstellenden Betriebes wieder
zurückgegeben werden.

Ausbildungsinhalte

Während der allgemeinen Ausbildung werden dem Staplerfahrer folgende Fertigkeiten in Theorie und Praxis vermittelt:

- rechtliche Grundlagen (schriftlicher Fahrauftrag)
- Unfälle und deren Vermeidung (Ursachen, Folgen, Vermeidung)
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen (Anbaugeräte, Bedienelemente)
- Antriebsarten (Elektro, Gas, Diesel]
- Standsicherheit (Standsicherheitsdreieck)
- Prüfung vor Inbetriebnahme (Sicherheitscheck)
- Betrieb eines FFZ (Fahren auf Gefällstrecken, Abstellen eines FFZ)
- Umgang mit Lasten (hängende Lasten, Änderung des Lastschwerpunktes)
- Verkehrsregeln (innerbetriebliche Verkehrswege, StVO)
- Besonderheiten (Arbeitsbühnen, Anhänger)

Die in Klammern genannten Stichpunkte sind nur exemplarisch.

Zusatzausbildung

Zusatzausbildungen zielen auf die Beherrschung von speziellen Flurförderzeugen (Regalstapler, Containerstapler etc.) oder auf den sicheren Umgang mit besonderen Anbaugeräten (Teppichdorn, Ballenklammer etc.). Diese Zusatzausbildungen können in übertrieblichen Fahrausweisen vermerkt werden und werden von vielen Betrieben als Befähigungsnachweis anerkannt.

Betriebliche Ausbildung

In der betrieblichen Ausbildung werden dem Staplerfahrer die nötigen Kenntnisse über die im jeweiligen Betrieb herrschenden Besonderheiten vermittelt. So zum Beispiel:

- Verhaltensregeln
- Verbote bestimmte Areale zu befahren
- besondere Verhaltensweisen in explosionsgefährdeten Bereichen

Hierzu gehört aber auch speziell die technische Unterweisung an den im Betrieb eingesetzten FFZ.

Einsatzbereiche

Staplerfahrer werden überall dort eingesetzt wo FFZ mit Standplattform oder Fahrersitz eingesetzt werden. Hauptsächlich sind dies Lager. Aber auch in grösseren Produktionsbetrieben, Speditionen, Hafengeländen werden Staplerfahrer eingesetzt. Im Lager sind Staplerfahrer meist für das Beschicken von Regalen beschäftigt. In Speditionen werden sie häufig auch zum Be- und Entladen der Fahrzeuge mit Hilfe von Hochhubwagen eingesetzt.

Fahrerlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr

Um einen Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr betreiben zu dürfen gelten weitere Vorschriften. Näheres dazu im Artikel Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr

weitere Informationen

In der BGI603 (früher ZH 1/260) "Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern" finden sich weitere Informationen.