Tageslenkzeit

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Die Tageslenkzeit (TLZ) darf 9 Stunden nicht überschreiten, zweimal in der Arbeitswoche kann die Lenkzeit (LZ) auf 10 Stunden erhöht werden. Die ununterbrochene Lenkzeit darf 4,5 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit muss für mindestens 45 Minuten unterbrochen werden. Dabei können die Unterbrechungen in 2 Abschnitte aufgeteilt werden, wobei die erste Pause mind. 15 Minuten und die zweite Pause mindestens 30 Minuten betragen muss.

Diese Regelung basiert auf der am 15. März 2006 vom europäischen Parlament (EP) verabschiedeten Verordnung Nr. 561/2006 die am 1. April 2007 in Kraft getreten ist.

siehe auch: