Tank
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Definition: Tank gemäß ADR 2007 Kapitel 1.2.1
- Ein Tankkörper mit seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung.
Wenn der Begriff allein verwendet wird, umfasst er die in diesem Abschnitt definierten Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks, Aufsetztanks und festverbundenen Tanks sowie die Tanks als Elemente von Batterie-Fahrzeugen oder MEGC.
Bem.: ortsbewegliche Tanks siehe Unterabschnitt 6.7.4.1.