VOC

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Die Abkürzung VOC steht für den englischen Ausdruck volatile organic compound und bedeutet auf deutsch flüchtige organische Verbindungen.

Bei der Ausfuhr von VOC oder Produkten die VOC enthalten sind zum Beispiel in der Schweiz besondere Abgaben zu zahlen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden

  • das (Schweizer) Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Artikel 35a und 35c und
  • die (Schweizer) Verordnung vom 12.11.1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018)