Verfrachter
Als Verfrachter (engl. Carrier) bezeichnet man den Frachtführer in der Seeschifffahrt - er betreibt das Seefrachtgeschäft gewerbsmässig. Er schliesst die Seefrachtverträge mit Befrachtern und/oder Abladern. Der Verfrachter ist als Vertragspartner des Befrachters oder Abladers für die durchführung des Transports verantwortlich. Die Übergabe der beförderten Waren an den legitimierten Empfänger (z.B. den Konnossementinhaber) ist ebenfalls Aufgabe des Verfrachters. Häufig ist der Verfrachter auch Reeder und setzt seine eigenen Schiffe für die Beförderung der Güter ein.
Verfügt er über keine eigenen Schiffe und muss diese Chartern wird er auch Charterer genannt. In diesem Fall wird er gegenüber seines Chartervertragspartners vom Verfrachter zum Befrachter.