Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Abk. ZWB, engl. Authorized Economic Operator (AEO))ist ein Status für Unternehmen, der es dem Inhaber ermöglicht Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung ohne wiederholte umfangreiche Überprüfung abzuwickeln.
Um sich als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zertifizieren zu lassen, müssen umfangreiche Voraussetzungen in Sachen Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, der bisherigen zuverlässigen Einhaltung der Zollvorschriften und eventuell die Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards, nachgewiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Dokument TAXUD/2006/1450 vom 29. Juni 2007) beschrieben.
Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen sind:
- Art. 14h ZK-DVO: angemessene Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit.
- Art. 14i ZK-DVO: eine zufriedenstellende Buchführung hinsichtlich der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, die eine geeignete Kontrolle ermöglicht.
- Art. 14j ZK-DVO: der Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bonität)
- Art. 14k ZK-DVO: die Einhaltung geeigneter Sicherheitsstandards (nur für AEO S und AEO F).
Zulassungsverfahren
Der Antrag auf Erteilung eines Zertifikats zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist beim zuständigen Hauptzollamt (Sachgebiet B) zu stellen. Das Hauptzollamt muss das Verfahren ab dem 1. Januar 2010 innerhalb von 90 Tagen abschließen. In Ausnahmefällen kann diese Frist um 30 Tage verlängert werden. Die Bearbeitungsfrist für das Hauptzollamt beginnt erst mit der Vorlage aller für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen.
AEO-Zertifikate
In Artikel 14a Abs. 1 ZK-DVO sind drei unterschiedliche Zertifikate für die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten festgelegt worden:
- AEO-C: Zollrechtliche Vereinfachungen
- AEO-S: Sicherheit
- AEO-F: Zollrechtliche Vereinfachung und Sicherheit