Fahrersitz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[FFZ|Flurförderzeuge]] mit Fahrersitz dürfen nur von ausgebildeten [[Gabelstaplerfahrer]]n bedient werden die ihre Befähigung nachgewiesen haben und dazu [[Fahrauftrag|beauftragt]] sind.
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[[FFZ|Flurförderzeuge]] mit Fahrersitz dürfen nur von ausgebildeten [[Staplerfahrer|Gabelstaplerfahrern]] bedient werden die ihre Befähigung nachgewiesen haben und dazu [[Fahrauftrag|beauftragt]] sind.
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Es dürfen nur Geräte benutzt werden die über eine Rückhalteeinrichtung ([[Sitzgurt]], [[Bügeltüren]], [[Fahrerkabine]]) verfügen. Während des Betriebes muss entweder der Sitzgurt angelegt oder die Bügeltüren/Fahrerkabine so geschlossen sein das der Fahrer beim umkippen nicht unter das Fahrzeug geraten kann.

Aktuelle Version vom 22. Mai 2007, 00:59 Uhr

Flurförderzeuge mit Fahrersitz dürfen nur von ausgebildeten Gabelstaplerfahrern bedient werden die ihre Befähigung nachgewiesen haben und dazu beauftragt sind.

Es dürfen nur Geräte benutzt werden die über eine Rückhalteeinrichtung (Sitzgurt, Bügeltüren, Fahrerkabine) verfügen. Während des Betriebes muss entweder der Sitzgurt angelegt oder die Bügeltüren/Fahrerkabine so geschlossen sein das der Fahrer beim umkippen nicht unter das Fahrzeug geraten kann.