CIP: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt am Lieferort (Ort der Übergabe an 1. Frachtführer) | + | Der [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt am [[Lieferort]] (Ort der Übergabe an 1. Frachtführer) |
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2008, 19:47 Uhr
CIP
Carriage and Insurance Paid to / Frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort
Die Incotermklausel entspricht vom Grundgerüst her der Klausel CPT, außer, dass der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung abzuschließen hat.
Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt am Lieferort (Ort der Übergabe an 1. Frachtführer)