Anfrage: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Juli 2008, 20:42 Uhr
Eine Anfrage im betriebswirtschaftlichen Sinn hat den zweck Informationen über die Leistungen, Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen eines Lieferanten einzuholen. Der Lieferant wird in der Regel mit einem Angebot auf eine Anfrage reagieren. Der Anfragende ist rechtlich nicht dazu verpflichtet die angebotene Leistung auch abzunehmen. In vielen fällen werden mehrere Anfragen zu der gleichen Leistung bei verschiedenen Lieferern abgegeben um einen Angebotsvergleich durchführen zu können. Die Anfrage ist gesetzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden (Formfrei), sie kann also schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail etc. gestellt werden.
allgemeine Anfrage
Bei einer allgemeinen Anfrage wünscht der Anfragende Informationen zu den Leistungen eines Lieferanten allgemein. So zum Beispiel Kataloge, Preislisten oder den Besuch eines Verkäufers.
spezielle Anfrage
Bei der speziellen Anfrage werden Informationen zu einer bestimmten Leistung oder Ware eingeholt. Diese Art der Anfrage ist für den oben genannten Angebotsvergleich vonnöten.