Masterplan Güterverkehr und Logistik: Überprüfung der Bedarfspläne: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Juli 2008, 00:30 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Zur Priorisierung der Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur entwickelt die Bundesregierung einen Bundesverkehrswegeplan. Er ermöglicht aufgrund der zur Verfügung stehenden Verkehrsprognosen und einer Kostenanalyse sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Raumwirksamkeitsanalyse der einzelnen Vorhaben eine Identifizierung der Maßnahmen mit hoher verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Effizienz.
Zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans wurden Bedarfspläne, welche die Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs enthalten, in das Schienenwegeausbaugesetz und das Bundesfernstraßenausbaugesetz aufgenommen. Seit der Verabschiedung des letzten Bundesverkehrswegeplans im Jahr 2003 aufgrund der Verkehrsprognose aus dem Jahr 2001 und der entsprechenden Ausbau-gesetze / Bedarfspläne haben sich die Rahmenbedingungen und die Zukunftsperspektiven weiter verändert. Entwicklungen im Verkehrswachstum, demografischer Wandel, Globalisierung und neue Anforderungen an Klima und Umweltschutz stellen Deutschland vor neue Herausforderungen, die sich besonders in der Verkehrsnachfrage widerspiegeln. Hierzu zählen auch Auswirkungen neuer Technologien, Innovationen und neue Logistikprozesse.
Beschreibung der Maßnahme
Mit der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung und der anschließend ggf. erforderlichen Anpassung der Bedarfspläne soll unmittelbar begonnen werden, damit dem Parlament 2010 ein Bericht vorgelegt und die ggf. erforderliche Anpassung der Bedarfspläne rechtzeitig eingeleitet werden kann. Die Bedarfsplanüberprüfung folgt insbesondere auch den verkehrspolitischen Orientierungen dieses Masterplans Güterverkehr und Logistik. Die Überprüfung muss auch den Bedarf der Binnenwasserstraßen berücksichtigen, auch wenn hierfür nicht ausdrücklich ein Bedarfsplan erstellt werden muss.
Auswirkung
Mit dem unmittelbaren Beginn dieser Maßnahme wird zum frühesten möglichen Zeitpunkt eine Sicherstellung der investiven Schwerpunkte erreicht.
Verantwortung
BMVBS ist für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und der dazu gehörigen Ausbaugesetze zuständig.
Haushalts-Relevanz
Die Kosten für Gutachten und Studien betragen nach Schätzungen 3-5 Mio. €. Die Maßnahme wird aus dem Haushalt des BMVBS finanziert.
EU-Relevanz
Durch die Maßnahme werden auch Strecken berührt, die Gegenstand der Transeuropäischen Netze (TEN) sind.
Umsetzungszeitraum
Die Bedarfsplanüberprüfung kann im Jahr 2010 abgeschlossen werden.