Fahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen
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==Landfahrzeuge== | ==Landfahrzeuge== | ||
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− | * | + | * [[Flurförderzeug]]e |
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− | * | + | * Bau- und Arbeitsmaschinen |
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Aktuelle Version vom 21. August 2009, 06:20 Uhr
Ein Fahrzeug ist ein Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Lasten. Dies können Land-, Schienen-, Wasser-, Luft oder Raumfahrzeuge sein. Nach §24 STVZO sind, Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel, keine Fahrzeuge. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug einen eigenen Antrieb besitzt oder Fremdangetrieben (Anhänger) ist. Im AETR steht folgende Definition:
- Ein Fahrzeug ist jedes Motorfahrzeug oder jeder Anhänger. Dieser Begriff schließt miteinander verbundene Fahrzeuge ein.
Landfahrzeuge
- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen
- Flurförderzeuge
- Motorräder
- landwirtschaftliche Maschinen
- Bau- und Arbeitsmaschinen
Wasserfahrzeuge
Luftfahrzeuge
- Flugzeuge
- Starrflügelflugzeuge
- Hubschrauber