Fahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Fahrzeug''' ist ein Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Lasten. Dies können Land-, Schienen-, Wasser-, Lurft oder Raumfahrzeuge sein. Nach §24 STVZO sind, Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel, keine Fahrzeuge. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug einen eigenen Antrieb besitzt oder Fremdangetrieben (Anhänger) ist. Im [[Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals|AETR]] steht folgende Definition:
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Ein '''Fahrzeug''' ist ein Fortbewegungsmittel zur [[Beförderung]] von Personen oder Lasten. Dies können Land-, Schienen-, Wasser-, Luft oder Raumfahrzeuge sein. Nach §24 STVZO sind, Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel, keine Fahrzeuge. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug einen eigenen Antrieb besitzt oder Fremdangetrieben ([[Anhänger]]) ist. Im [[Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals|AETR]] steht folgende Definition:
  
 
:Ein Fahrzeug ist jedes Motorfahrzeug oder jeder Anhänger. Dieser Begriff schließt miteinander verbundene Fahrzeuge ein.
 
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Aktuelle Version vom 21. August 2009, 06:20 Uhr

Ein Fahrzeug ist ein Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Lasten. Dies können Land-, Schienen-, Wasser-, Luft oder Raumfahrzeuge sein. Nach §24 STVZO sind, Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel, keine Fahrzeuge. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug einen eigenen Antrieb besitzt oder Fremdangetrieben (Anhänger) ist. Im AETR steht folgende Definition:

Ein Fahrzeug ist jedes Motorfahrzeug oder jeder Anhänger. Dieser Begriff schließt miteinander verbundene Fahrzeuge ein.

Landfahrzeuge

Wasserfahrzeuge

Luftfahrzeuge

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