Frachtbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach Art des verwendeten Transportmittels muss zwischen folgen Arten Unterschieden werden:
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* Strasse: [[KVO-Frachtbrief]], [[CMR-Frachtbrief]]
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* See: [[Konnossement]] (begebbar), [[Seefrachtbrief]] (nichtbegebbar)
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* Luft: [[Luftfrachtbrief]] (Airway Bill, AWB)
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* Schiene: [[Bahnfrachtbrief]], [[CIM-Frachtbrief]]
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* kombinierte Verkehre: Combined Transport Document (CTD) oder Multimodal Transport Document (MTD)
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* Kurier-, Express- oder Paketdienst: [[Posteinlieferungsschein]] oder [[Kurierempfangsbestätigung]]
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Der folgende §408 aus dem Handelsgesetzbuch bezieht sich auf den nationalen Strassentransport, also den LKW-Frachtbrief.
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== § 408 HGB Frachtbrief ==
 
== § 408 HGB Frachtbrief ==
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=== Absatz 1 ===
 
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Der [[Frachtführer]] kann die Ausstellung eines '''Frachtbriefes''' mit folgenden Angaben verlangen:
 
Der [[Frachtführer]] kann die Ausstellung eines '''Frachtbriefes''' mit folgenden Angaben verlangen:
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*7. Anzahl, Zeichen und Nummern der [[Frachtstücke]]
 
*7. Anzahl, Zeichen und Nummern der [[Frachtstücke]]
 
*8. das [[Rohgewicht]] oder die anders angegebene Menge des Gutes
 
*8. das [[Rohgewicht]] oder die anders angegebene Menge des Gutes
*9. die vereinbarte [[Fracht]] und die bis zur Ablieferung anfallenden [[Kosten]] sowie einen Vermerk über die [[Frachtzahlung]]
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*9. die vereinbarte [[Fracht (Entgelt)|Fracht]] und die bis zur Ablieferung anfallenden [[Kosten]] sowie einen Vermerk über die [[Frachtzahlung]]
 
*10. den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden [[Nachnahme]]
 
*10. den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden [[Nachnahme]]
 
*11. [[Weisung]]en für die [[Zollamtliche Behandlung|Zoll]]- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes
 
*11. [[Weisung]]en für die [[Zollamtliche Behandlung|Zoll]]- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes
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=== Absatz 2 ===
 
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Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Der Absender kann verlangen, daß auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnet. Nachbildungen der eigenhändigen Unterschriften durch Druck oder Stempel genügen. Eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer.
 
Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Der Absender kann verlangen, daß auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnet. Nachbildungen der eigenhändigen Unterschriften durch Druck oder Stempel genügen. Eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer.
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siehe auch
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* §407 [[Frachtvertrag]]
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* §409 [[Beweiskraft des Frachtbriefs]]
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[[Kategorie:Frachtrecht]][[Kategorie:Warenbegleitdokument]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2011, 14:43 Uhr

Je nach Art des verwendeten Transportmittels muss zwischen folgen Arten Unterschieden werden:

Der folgende §408 aus dem Handelsgesetzbuch bezieht sich auf den nationalen Strassentransport, also den LKW-Frachtbrief.

§ 408 HGB Frachtbrief

Scales Of Justice.png
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Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen

Absatz 1

Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefes mit folgenden Angaben verlangen:

In den Frachtbrief können weitere Angaben eingetragen werden, die die Parteien für zweckmäßig halten.

Absatz 2

Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Der Absender kann verlangen, daß auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnet. Nachbildungen der eigenhändigen Unterschriften durch Druck oder Stempel genügen. Eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer.

siehe auch