Wareneingangslager: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Januar 2012, 15:40 Uhr
Definition nach VDI-Richtlinie 3612: "Wareneingang oder Warenannahme ist die Stelle im Unternehmen (Betrieb, Lager), die alle angelieferten Waren annimmt." |
Das Wareneingangslager ist der Teil des Betriebes in dem die gelieferten Waren vom Anlieferer übernommen werden. Bei der Warenannahme finden Kontrollen statt. Da das Wareneingangslager in der Regel ein Sperrlager ist, kann keine Ware direkt aus dem Eingang angefordert werden. Erst wenn alle Eingangskontrollen erfolgreich sind, wird die Ware in den Lagerbestand eingebucht und für den weiteren Verbleib freigegeben.