Flurförderzeug: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Geräte gibt es in den verschiedensten Ausführungen und mit Anbaugeräten für viele verschiedene Einsatzbereiche. Flurförderzeuge dieser Kategorie gibt es zum Beispiel als [[Gabelstapler]], als Rollenstapler mit [[Rollenklammer]], als Teppichstapler mit [[Teppichdorn]]. Auch spezielle Ausführungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen oder Geländestapler für den Einsatz auf Baustellen oder in Waldgebieten sind auf dem Markt zu finden.<br /> | Diese Geräte gibt es in den verschiedensten Ausführungen und mit Anbaugeräten für viele verschiedene Einsatzbereiche. Flurförderzeuge dieser Kategorie gibt es zum Beispiel als [[Gabelstapler]], als Rollenstapler mit [[Rollenklammer]], als Teppichstapler mit [[Teppichdorn]]. Auch spezielle Ausführungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen oder Geländestapler für den Einsatz auf Baustellen oder in Waldgebieten sind auf dem Markt zu finden.<br /> | ||
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− | Diese Geräte werden über eine Deichsel die mit dem Antriebsrad verbunden ist gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese | + | Diese Geräte werden über eine Deichsel, die mit dem Antriebsrad verbunden ist, gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese Förderzeuge hauptsächlich dort, wo Lasten bis zu 2500 kg über kurze bis mittlere Strecken transportiert werden. Für die Benutzung dieser Geräte ist eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigen Hubhöhe sind diese Geräte lediglich für das horizontale Verfahren freigehobener Lasten geeignet. Wegen der geringen Bodenfreiheit und der kleinen Räder sind sie auch nur bedingt auf unebenen Untergründen (z.B. Betriebshof) einsetzbar. |
+ | Es gibt auch Ausführungen mit Teleskopmast (o.Abb.), mit denen Lasten auch auf Höhen von bis zu 5 m über Flur angehoben werden können, um z.B. Regale zu beschicken. | ||
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+ | Geräte wie rechts abgebildet werden umgangssprachlich als ''Schnellläufer'' oder ''Flitzer'' bezeichnet. Auch hier gibt es die verschiedensten Ausführungen, so zum Beispiel auch ohne Teleskopmast. In der Regel können diese Fahrzeuge Lasten bis 2500kg freiheben. Sollen Lasten weiter angehoben werden, muss das am Gerät angebrachte Diagramm zum Lastschwerpunktabstand beachtet werden. Diese Flurförderzeuge werden eingesetzt wenn Lasten über mittlere bis lange Distanzen befördert werden müssen. Zum Einsatz kommen diese Geräte aber auch bei der [[Beladung]] von [[Lastkraftwagen]], da durch die schmale Bauart (weniger als 800mm) auch auf engstem Raum gearbeitet werden kann. Dadurch können Paletten in modernen [[Doppelstock-Ladegefäß]]en auch in der oberen Ebene abgestellt werden. | ||
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+ | Bei diesen Fahrzeugen gibt es sehr viele unterschiedliche Bauarten. Hauptsächlich gehören Gabelstapler mit Elektroantrieb in diese Kategorie. Die Bandbreite reicht vom Schnellläufer mit Fahrersitz bis zum Schmalgang-Gabelstapler der Hubhöhen von über 13m erreicht. | ||
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+ | Kommissioniergeräte sind wie der Name schon vermuten lässt speziell für Kommissioniervörgange konstruiert. Der [[Fahrer]] braucht für die [[Materialentnahme]] vom [[Palettenstellplatz]] das Fahrzeug nicht zu verlassen und kann die kommissionierte [[Ware]] direkt auf der mitgeführten Palette ablegen. Kommissioniergeräte können die Fahrerplattform in der Regel anheben um auch in Höhen von über 1,75m ein ergonomisches Arbeiten zu gestatten. Geräte mit niedrigen bis mittleren Hubhöhen (bis ca. 3m über Flur) eignen sich in der Regel aufgrund ihrer verlängerten Bauweise (über 2,5m) nicht für das einlagern von Paletten in die Regale, da die [[Gangbreite]] im Normalfall nicht ausreicht. Eine Ausnahme bilden hier die Hochhub-Schmalgang-Kommissioniergeräte. | ||
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+ | [[Kategorie:Lagertechnik]] |
Aktuelle Version vom 18. Januar 2015, 15:04 Uhr
Definition
Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare unstetigförderer.
In der BGV D27 werden FFZ wie folgt definiert:
1. Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1.1 mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar 1.2 zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet 1.3 zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
2. Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet,
dass sie 2.1 zum Heben, Stapeln oder zum "in Regale einlagern" von Lasten eingerichtet sind 2.2 Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.
Die Bennenung von FFZ ist in der DIN ISO 5053 Kraftbetriebene Flurförderezuge festgelegt. Die VDI-Richtlinie 3586 unterteilt FFZ in sieben Hauptgruppen.
Inhaltsverzeichnis
Handgeräte
Hubwagen
Wenn von einem "Hubwagen" die rede ist, ist meist dieser "Standard-Hubwagen" gemeint. Er hat in der Regel eine Tragfähigkeit zwischen 1500 und 2500 Kilogramm. Die Gabelzinken haben eine Länge von 1150 Millimetern. Die Lasten können mit diesem Gerät lediglich Freigehoben werden. Diesen Hubwagen gibt es auch in kurzen und langen Varianten. Es gibt Hubwagen mit einer Tragfähigkeit bis zu 10 Tonnen. Ausführungen mit motorgetriebenem Hub, Antrieb oder eingebauter Wiegeeinrichtung sind auch erhältlich.
Scherenhubwagen
Mit einem Scherenhubwagen können lasten bis ca. 1,5 Meter angehoben werden. Dies ist zum Beispiel an einer Produktionslinie sinnvoll: Wenn Teile nach und nach direkt auf der Palette abgelegt werden, kann der Hub stückweise verringert werden. Somit ist zu jeder Zeit ein ergonomisches Arbeiten sichergestellt. Bedingt durch die Unterkonstruktion kann dieser Hubwagen nicht für das Beschicken von Regalen verwendet werden. Außerdem verhindern feststehende Bockrollen ab einer Hubhöhe von ca. 20 cm das Fahren des Scherenhubwagens, weil die Kippgefahr durch den hohen Schwerpunkt zu groß wäre.
Hochhubwagen
Mit dem Hochhubwagen können aufgrund seiner Konstruktion mit Teleskopmast Lasten noch weiter angehoben werden. Auch ist eine Bedienung von Regalen oder das stapeln von Paletten möglich.
Benzin- und Treibgasgeräte
Flurförderzeuge mit Benzin- oder Treibgasantrieb stoßen gesundheitsschädliche Abgase aus, diese dürfen die in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) genannten Grenzwerte nicht übersteigen. Daher werden diese Fahrzeuge oft nur im freien oder an gut durchlüfteten Arbeitsplätzen eingesetzt.
Diese Geräte gibt es in den verschiedensten Ausführungen und mit Anbaugeräten für viele verschiedene Einsatzbereiche. Flurförderzeuge dieser Kategorie gibt es zum Beispiel als Gabelstapler, als Rollenstapler mit Rollenklammer, als Teppichstapler mit Teppichdorn. Auch spezielle Ausführungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen oder Geländestapler für den Einsatz auf Baustellen oder in Waldgebieten sind auf dem Markt zu finden.
Auch Schlepper wie sie häufig auf Flughäfen zu sehen sind gehören in diese Kategorie.
Dieselgeräte
Diese Flurförderzeuge unterscheiden sich im wesentlichen eigentlich nur durch die Art des Antriebs, also dem Dieselmotor, von den Benzin- und Treibgasgeräten.
Elektro-Geh-Geräte
Wenn heutzutage von einer "Ameise" gesprochen wird, ist meist ein Elektro-Mitgänger-Niederhubwagen wie abgebildet gemeint. Der Begriff "Ameise" ist von der Firma Jungheinrich markenrechtlich geschützt und geht auf den ersten Elektro-Vierrad-Stapler "Ameise 55" der Firma Jungheinrich aus dem Jahre 1953 zurück.
Diese Geräte werden über eine Deichsel, die mit dem Antriebsrad verbunden ist, gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese Förderzeuge hauptsächlich dort, wo Lasten bis zu 2500 kg über kurze bis mittlere Strecken transportiert werden. Für die Benutzung dieser Geräte ist eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigen Hubhöhe sind diese Geräte lediglich für das horizontale Verfahren freigehobener Lasten geeignet. Wegen der geringen Bodenfreiheit und der kleinen Räder sind sie auch nur bedingt auf unebenen Untergründen (z.B. Betriebshof) einsetzbar.
Es gibt auch Ausführungen mit Teleskopmast (o.Abb.), mit denen Lasten auch auf Höhen von bis zu 5 m über Flur angehoben werden können, um z.B. Regale zu beschicken.
Elektro-Stand-Geräte
Geräte wie rechts abgebildet werden umgangssprachlich als Schnellläufer oder Flitzer bezeichnet. Auch hier gibt es die verschiedensten Ausführungen, so zum Beispiel auch ohne Teleskopmast. In der Regel können diese Fahrzeuge Lasten bis 2500kg freiheben. Sollen Lasten weiter angehoben werden, muss das am Gerät angebrachte Diagramm zum Lastschwerpunktabstand beachtet werden. Diese Flurförderzeuge werden eingesetzt wenn Lasten über mittlere bis lange Distanzen befördert werden müssen. Zum Einsatz kommen diese Geräte aber auch bei der Beladung von Lastkraftwagen, da durch die schmale Bauart (weniger als 800mm) auch auf engstem Raum gearbeitet werden kann. Dadurch können Paletten in modernen Doppelstock-Ladegefäßen auch in der oberen Ebene abgestellt werden.
Elektro-Fahrersitz-Geräte
Bei diesen Fahrzeugen gibt es sehr viele unterschiedliche Bauarten. Hauptsächlich gehören Gabelstapler mit Elektroantrieb in diese Kategorie. Die Bandbreite reicht vom Schnellläufer mit Fahrersitz bis zum Schmalgang-Gabelstapler der Hubhöhen von über 13m erreicht.
Kommissioniergeräte
Kommissioniergeräte sind wie der Name schon vermuten lässt speziell für Kommissioniervörgange konstruiert. Der Fahrer braucht für die Materialentnahme vom Palettenstellplatz das Fahrzeug nicht zu verlassen und kann die kommissionierte Ware direkt auf der mitgeführten Palette ablegen. Kommissioniergeräte können die Fahrerplattform in der Regel anheben um auch in Höhen von über 1,75m ein ergonomisches Arbeiten zu gestatten. Geräte mit niedrigen bis mittleren Hubhöhen (bis ca. 3m über Flur) eignen sich in der Regel aufgrund ihrer verlängerten Bauweise (über 2,5m) nicht für das einlagern von Paletten in die Regale, da die Gangbreite im Normalfall nicht ausreicht. Eine Ausnahme bilden hier die Hochhub-Schmalgang-Kommissioniergeräte.