Laderampe: Unterschied zwischen den Versionen

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== Abgänge ==
 
== Abgänge ==
Auf- und Abgänge von Laderampen müssen als [[Treppe]]n oder schiefe Ebenen ausgeführt sein. Treppen innerhalb der Rampe müssen so gesichert sein das ein Absturz nicht möglich ist. Auch Fahrzeuge dürfen nicht in die Treppenöffnung abstürzen können. Geländer an den Auf- und Abgängen müssen an der Wandseiten angebracht sein. Geländer und Brüstungen an der Ladeseite der Rampe bilden Quetsch- und Scherstellen mit der bewegten Last.
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Auf- und Abgänge von Laderampen müssen als [[Treppe]]n oder schiefe Ebenen ausgeführt sein. Treppen innerhalb der Rampe müssen so gesichert sein das ein Absturz nicht möglich ist. Auch Fahrzeuge dürfen nicht in die Treppenöffnung abstürzen können. [[Geländer]] an den Auf- und Abgängen müssen an der Wandseiten angebracht sein. Geländer und Brüstungen an der Ladeseite der Rampe bilden Quetsch- und Scherstellen mit der bewegten Last.
  
 
== Ladegut auf der Rampe ==
 
== Ladegut auf der Rampe ==
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== Längsverkehr ==
 
== Längsverkehr ==
Findet auf einer Laderampe Längssverkehr mit Fahrzeugen statt, muss zwichen der Last und der Grenze des Verkehrsweges auf der Rampe ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5m auf beiden Seiten des Ladegutes/des [[Flurförderzeug]]es (je nachdem was breiter ist) vorhanden sein.
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Findet auf einer Laderampe längssverkehr mit Fahrzeugen statt, muss zwischen der Last und der Grenze des [[Verkehrsweg]]es auf der Rampe ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5m auf beiden Seiten des Ladegutes/des [[Flurförderzeug]]es (je nachdem was breiter ist) vorhanden sein.
  
 
Die in der Unfallverhütungsvorschrift geforderte Mindesbreite für Laderampen von 0,8m bezieht sich auf reinen Fussgängerverkehr und kann schon für den Transport von sperrigen Gütern von Hand zu schmal sein. Daher benötigen Laderampen für einen zügigen, störungsfreien Verkehrsfluss meist wesentlich größere Verkehrsflächen.
 
Die in der Unfallverhütungsvorschrift geforderte Mindesbreite für Laderampen von 0,8m bezieht sich auf reinen Fussgängerverkehr und kann schon für den Transport von sperrigen Gütern von Hand zu schmal sein. Daher benötigen Laderampen für einen zügigen, störungsfreien Verkehrsfluss meist wesentlich größere Verkehrsflächen.
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* Informationsschrift "Innerbetrieblicher Transport" der Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung
 
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[[Kategorie:Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz]]

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2011, 11:14 Uhr

Abgänge

Auf- und Abgänge von Laderampen müssen als Treppen oder schiefe Ebenen ausgeführt sein. Treppen innerhalb der Rampe müssen so gesichert sein das ein Absturz nicht möglich ist. Auch Fahrzeuge dürfen nicht in die Treppenöffnung abstürzen können. Geländer an den Auf- und Abgängen müssen an der Wandseiten angebracht sein. Geländer und Brüstungen an der Ladeseite der Rampe bilden Quetsch- und Scherstellen mit der bewegten Last.

Ladegut auf der Rampe

Die Rampenfläche ist frei von Ladegut zu halten. Wird Ladegut kurzzeitig auf der Rampe abgestellt ist ein Sicherheitsabstand von mindestesn 0,5m von der Rampenkante einzuhalten.

Markierungen auf der Rampenfläche

Es empfiehlt sich diesen Abstand (0,5m von der Rampenkante) als Markierung auf der Rampenfläche zu kennzeichnen. Ebenso hat es sich bewährt die Rampenkante selbst sowie andere Bauteile wie Geländer von Treppenöffnungen mit einer schwarz-gelben Warnmarkierung zu versehen.

Längsverkehr

Findet auf einer Laderampe längssverkehr mit Fahrzeugen statt, muss zwischen der Last und der Grenze des Verkehrsweges auf der Rampe ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5m auf beiden Seiten des Ladegutes/des Flurförderzeuges (je nachdem was breiter ist) vorhanden sein.

Die in der Unfallverhütungsvorschrift geforderte Mindesbreite für Laderampen von 0,8m bezieht sich auf reinen Fussgängerverkehr und kann schon für den Transport von sperrigen Gütern von Hand zu schmal sein. Daher benötigen Laderampen für einen zügigen, störungsfreien Verkehrsfluss meist wesentlich größere Verkehrsflächen.

Auffahrrampen

Die Neigung einer Auffahrt auf eine Laderampe darf eine Neigung von bis zu 12,5% haben.

Sägezahnrampen

Besondere Vorsicht ist an so genannten "Sägezahnrampen" geboten. Der Verkehrsweg ist bei dieser Rampenart durch Rampeneinschnitte unterbrochen. Solche Rampen bieten zwar einen Vorteil beim rangieren, wegen der erhöhten Unfallgefahr sollte aber anderen Bauformen der Vorzug gegeben werden. Auf jeden Fall ist an Sägezahnrampen ein Warnanstrich erforderlich.

Quellen

  • Informationsschrift "Innerbetrieblicher Transport" der Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung