Staplerfahrer: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
K (→Ausbildung) |
K (→Voraussetzungen) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die [[BGV]] D27 legt fest das mit dem selbständigen Steuern von [[Flurförderzeugen]] mit Fahrerstandplattform oder Fahrersitz nur beauftragt werden darf der:<br /> | Die [[BGV]] D27 legt fest das mit dem selbständigen Steuern von [[Flurförderzeugen]] mit Fahrerstandplattform oder Fahrersitz nur beauftragt werden darf der:<br /> | ||
− | : - | + | : - mindestens 18 Jahre alt ist<br /> |
: - für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist<br /> | : - für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist<br /> | ||
: - seine Befähigung nachgewiesen hat<br /> | : - seine Befähigung nachgewiesen hat<br /> |
Version vom 30. Dezember 2006, 19:58 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Die BGV D27 legt fest das mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrerstandplattform oder Fahrersitz nur beauftragt werden darf der:
- - mindestens 18 Jahre alt ist
- - für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist
- - seine Befähigung nachgewiesen hat
Ausbildung
Allgemeine Ausbildung
hierbei werden die grundlegenden Fähigkeiten vermittelt. Die allgemeine Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Der praktische Teil wird meist auf Frontgabelstaplern durchgeführt. Auf diese Staplerbauart bezieht sich dementsprechend dann auch in den meisten Fällen die Prüfung in Theorie und Praxis. Mit dem erfolgreichem Abschluss der allgemeinen Ausbildung erhält der Prüfling einen Fahrausweis. Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten von Fahrausweisen:
- 1. den überbetrieblichen Fahrausweis
- dieser Fahrausweis berechtigt zum Führen von Flurförderzeugen in jedem Betrieb sofern dieser dafür einen
- schriftlichen Fahrauftrag erteilt hat. Dieser Fahrausweis kann zum Beispiel bei der DEKRA GmbH
- erworben werden.
- dieser Fahrausweis berechtigt zum Führen von Flurförderzeugen in jedem Betrieb sofern dieser dafür einen
- 2. den innerbetrieblichen Fahrausweis
- dieser Fahrausweis berechtigt nur zum Führen von Flurförderzeugen innnerhalb des Betriebes welcher den
- Fahrausweis ausgestellt hat, dieser Fahrausweis muss beim verlassen des ausstellenden Betriebes wieder
- zurückgegeben werden.
- dieser Fahrausweis berechtigt nur zum Führen von Flurförderzeugen innnerhalb des Betriebes welcher den