Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene [[Flurförderzeuge]] die mit zwei stählernen Zinken als [[Lastaufnahmemittel]] ausgerüstet sind und [[Hubhöhen]] von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.<br />
 
Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene [[Flurförderzeuge]] die mit zwei stählernen Zinken als [[Lastaufnahmemittel]] ausgerüstet sind und [[Hubhöhen]] von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.<br />
Gabelstapler haben in der Regel keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.<br />
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Normalerweise haben Gabelstapler keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.<br />
 
Der [[Staplerfahrer]] hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen [[Sicherheitscheck]] durchzuführen.
 
Der [[Staplerfahrer]] hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen [[Sicherheitscheck]] durchzuführen.

Version vom 31. März 2007, 17:12 Uhr

Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene Flurförderzeuge die mit zwei stählernen Zinken als Lastaufnahmemittel ausgerüstet sind und Hubhöhen von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.
Normalerweise haben Gabelstapler keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.
Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen Sicherheitscheck durchzuführen.