Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene [[Flurförderzeuge]] die mit zwei stählernen Zinken als [[Lastaufnahmemittel]] ausgerüstet sind und [[Hubhöhen]] von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.<br /> | + | Als '''Gabelstapler''' werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene [[Flurförderzeuge]] die mit zwei stählernen Zinken als [[Lastaufnahmemittel]] ausgerüstet sind und [[Hubhöhen]] von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.<br /> |
Normalerweise haben Gabelstapler keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.<br /> | Normalerweise haben Gabelstapler keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.<br /> | ||
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+ | Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen muss der [[Staplerfahrer|Fahrer]] entsprechend ausgebildet sein und vom Unternehmen mit einem [[Schriftlicher Fahrauftrag für Staplerfahrer|schriftlichen Fahrauftrag für Staplerfahrer]] beauftragt worden sein. Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen [[Sicherheitscheck]] durchzuführen. |
Version vom 26. April 2008, 14:42 Uhr
Als Gabelstapler werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene Flurförderzeuge die mit zwei stählernen Zinken als Lastaufnahmemittel ausgerüstet sind und Hubhöhen von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.
Normalerweise haben Gabelstapler keine Strassenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Strassenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.
Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen muss der Fahrer entsprechend ausgebildet sein und vom Unternehmen mit einem schriftlichen Fahrauftrag für Staplerfahrer beauftragt worden sein. Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen Sicherheitscheck durchzuführen.