Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Gabelstapler''' (auch: ''Gegengewichtsstapler'' oder ''Frontstapler'' oder kurz: ''Stapler'') werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene [[Flurförderzeuge]] (FFZ) die mit zwei stählernen Zinken als [[Lastaufnahmemittel]] ausgerüstet sind und [[Hubhöhen]] von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.<br /> | Als '''Gabelstapler''' (auch: ''Gegengewichtsstapler'' oder ''Frontstapler'' oder kurz: ''Stapler'') werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene [[Flurförderzeuge]] (FFZ) die mit zwei stählernen Zinken als [[Lastaufnahmemittel]] ausgerüstet sind und [[Hubhöhen]] von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.<br /> | ||
− | Normalerweise haben Gabelstapler keine Straßenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Straßenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.<br /> | + | Normalerweise haben Gabelstapler keine [[Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr|Straßenverkehrszulassung]]. Fahrzeuge ohne Straßenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.<br /> |
Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen muss der [[Staplerfahrer|Fahrer]] entsprechend ausgebildet sein und vom Unternehmen mit einem [[Schriftlicher Fahrauftrag für Staplerfahrer|schriftlichen Fahrauftrag für Staplerfahrer]] beauftragt worden sein. Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen [[Sicherheitscheck]] durchzuführen. | Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen muss der [[Staplerfahrer|Fahrer]] entsprechend ausgebildet sein und vom Unternehmen mit einem [[Schriftlicher Fahrauftrag für Staplerfahrer|schriftlichen Fahrauftrag für Staplerfahrer]] beauftragt worden sein. Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen [[Sicherheitscheck]] durchzuführen. |
Version vom 28. März 2009, 14:16 Uhr
Als Gabelstapler (auch: Gegengewichtsstapler oder Frontstapler oder kurz: Stapler) werden in der Regel frei lenkbare, motorisch angetriebene Flurförderzeuge (FFZ) die mit zwei stählernen Zinken als Lastaufnahmemittel ausgerüstet sind und Hubhöhen von bis zu ungefähr 8m erreichen, bezeichnet.
Normalerweise haben Gabelstapler keine Straßenverkehrszulassung. Fahrzeuge ohne Straßenverkehrszulassung dürfen somit nur auf eingezäunten Betriebsgeländen eingesetzt werden.
Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen muss der Fahrer entsprechend ausgebildet sein und vom Unternehmen mit einem schriftlichen Fahrauftrag für Staplerfahrer beauftragt worden sein. Der Staplerfahrer hat vor der Inbetriebnahme eines Gabelstaplers einen kurzen Sicherheitscheck durchzuführen.
Gabelstapler bestehen im wesentlichen aus den folgenden Baugruppen:
- Rahmen/Chassis: Die Hauptbaugruppe dient dem An- und Einbau aller anderen Baugruppen.
- Fahrwerk: Üblicherweise in Drei- oder Vierradausführung. Wichtig bei Vierradgabelstaplern ist das die Hinterachse meist als Pendelachse ausgeführt ist die dafür verantwortlich ist das auch Stapler mit vier Rädern nur über ein Standsicherheitsdreieck verfügen.
- Fahrerkabine: Schützt den Fahrer vor Witterungseinflüssen und herabfallenden Teilen.
- Hubgerüst: Das Hubgerüst bildet die Schnittstelle zwischen Lastaufnahmemittel und Rahmen. Beim Gabelstapler sind am Hubgerüst zwei Stahlzinken zur Lastaufnahme angebracht.