Staplerfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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: - Umgang mit Lasten (hängende Lasten, Änderung des Lastschwerpunktes)<br />
 
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Version vom 23. März 2007, 12:57 Uhr

Voraussetzungen

Die Ausbildung von Staplerfahrern ist in Deutschland duch die Berufsgenossenschaft geregelt. In der BGG 925 ist die "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geregelt. Analog dazu ist in der BGV D27 festgelegt das mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrerstandplattform oder Fahrersitz nur beauftragt werden darf, der:

- mindestens 18 Jahre alt ist
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist
- seine Befähigung nachgewiesen hat

Ausbildung

Allgemeine Ausbildung

hierbei werden die grundlegenden Fähigkeiten vermittelt. Die allgemeine Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Der praktische Teil wird meist auf Frontgabelstaplern durchgeführt. Auf diese Staplerbauart bezieht sich dementsprechend dann auch in den meisten Fällen die Prüfung in Theorie und Praxis. Mit dem erfolgreichem Abschluss der allgemeinen Ausbildung erhält der Prüfling einen Fahrausweis. Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten von Fahrausweisen:

1. den überbetrieblichen Fahrausweis
dieser Fahrausweis berechtigt zum Führen von Flurförderzeugen in jedem Betrieb sofern dieser dafür einen
schriftlichen Fahrauftrag erteilt hat. Dieser Fahrausweis kann zum Beispiel bei der DEKRA GmbH
erworben werden.
2. den innerbetrieblichen Fahrausweis
dieser Fahrausweis berechtigt nur zum Führen von Flurförderzeugen innnerhalb des Betriebes welcher den
Fahrausweis ausgestellt hat, dieser Fahrausweis muss beim verlassen des ausstellenden Betriebes wieder
zurückgegeben werden.

Zusatzausbildung

Zusatzausbildungen zielen auf die Beherrschung von speziellen Flurförderzeugen (Regalstapler, Containerstapler etc.) oder auf den sicheren Umgang mit besonderen Anbaugeräten (Teppichdorn, Ballenklammer etc.). Diese Zusatzausbildungen können in übertrieblichen Fahrausweisen vermerkt werden und werden von vielen Betrieben als Befähigungsnachweis anerkannt.

Betriebliche Ausbildung

In der betrieblichen Ausbildung werden dem Staplerfahrer die nötigen Kenntnisse über die im jeweiligen Betrieb herrschenden besonderheiten vermittelt. So zum Beispiel:

- verhaltensregeln
- verbote bestimmte Areale zu befahren
- besondere Verhaltensweisen in explosionsgefährdeten Bereichen

Hierzu gehört aber auch speziell die technische unterweisung an den im Betrieb eingesetzten FFZ.

Ausbildungsinhalte

Während der allgemeinen Ausbildung werden dem Staplerfahrer folgende Fertigkeiten in Theorie und(oder Praxis vermittelt:

- rechtliche Grundlagen (schriftlicher Fahrauftrag)
- Unfälle und deren Vermeidung (Ursachen, Folgen, Vermeidung)
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen (Anbaugeräte, Bedienelemente)
- Antriebsarten (Elektro, Gas, Diesel]
- Standsicherheit (Standsicherheitsdreieck)
- Prüfung vor Inbetriebnahme (Sicherheitscheck)
- Betrieb eines FFZ (Fahren auf Gefällstrecken, Abstellen eines FFZ)
- Umgang mit Lasten (hängende Lasten, Änderung des Lastschwerpunktes)
- Verkehrsregeln (innerbetriebliche Verkehrswege, StVO)
- Besonderheiten (Arbeitsbühnen, Anhänger)

Die in Klammern genannten Stichpunkte sind nur exemplarisch.

Einsatzbereiche

Staplerfahrer werden überall dort eingesetzt wo FFZ mit Standplattform oder Fahrersitz eingesetzt werden. Hauptsächlich sind dies Lager. Aber auch in grösseren Produktionsbetrieben, Speditionen, Hafengeländen werden Staplerfahrer eingesetzt. Im Lager sind Staplerfahrer meist für das Beschicken von Regalen beschäftigt. In Speditionen werden sie häufig auch zum Be- und Entladen der Fahrzeuge mit Hilfe von Hochhubwagen eingesetzt.