Gefahrgutlager: Unterschied zwischen den Versionen

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Schon bei der Planung sollten Experten hinzugezogen die sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften auskennen um teure Überraschungen zu vermeiden.
 
Schon bei der Planung sollten Experten hinzugezogen die sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften auskennen um teure Überraschungen zu vermeiden.
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Version vom 18. April 2008, 10:21 Uhr

In einem Gefahrgutlager werden Gefahrgüter aller Art eingelagert. Für den Bau und Betrieb solcher Lager sind besonders umfangreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. Zu finden sind Vorschriften und Empfehlungen für Gefahrgutlager zum Beispiel:

  • - im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • - in verschiedenen Regelwerken (ADR, GGVSE, ...)
  • - im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • - in Richtlinien des deutschen Ausschuß für Stahlbeton (DAfStb)

Schon bei der Planung sollten Experten hinzugezogen die sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften auskennen um teure Überraschungen zu vermeiden.